Steuerpauschale für Bauern: Keine regelmäßige Ermittlung mehr

Bei der regelmäßigen Neubewertung der Ertragslage von Landwirtinnen und Landwirten zur Ermittlung ihrer Steuerpauschale kommt es zu großen Änderungen. Bei der bis 1. Jänner 2023 anstehenden Hauptfeststellung der Einheitswerte werden die Einkommen nicht neu bewertet, um die Steuerschuld zu eruieren. Nur klimabedingte Veränderungen fließen neu ein. Ab 2032 soll keine periodische Hauptfeststellung mehr erfolgen, aber wesentliche Änderungen in der Ertragslage sollen berücksichtigt werden.

Im Gegensatz zu Selbstständigen, die ihre Rechnungen dokumentieren müssen, dürfen Landwirtschaftsbetriebe eine Pauschalierung nutzen. Bisher zogen Finanzbeamte alle neun Jahre aus, um die Einheitswerte zu überprüfen und anzupassen. Dafür wurden österreichweit Musterbetriebe besucht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanz analysierten, wie die Ertragslage ausschaut, und bewerteten auch andere Aspekte wie die Lage eines Hofs.

Viele Bescheide gespart

Einfach fortgeschrieben würden die Einheitswerte nun aber nicht, meinte ein Sprecher des zuständigen Finanzministers Magnus Brunner (ÖVP). Regional gebe es wesentliche Klimaänderungen von denen die Agrarbetriebe betroffen seien – und diese würden bei der kommenden Hauptfeststellung bis 2023 berücksichtigt.

Nach Prüfung der Einkommensergebnisse über den Zeitraum der letzten Hauptfeststellung 2014 sei im Schnitt keine wesentliche Veränderung der wirtschaftlichen Ertragsverhältnisse eingetreten, so der Sprecher gegenüber der APA, nachdem „Der Standard“ zuerst über die geplanten Änderungen berichtet hatte.

Die Steuerverwaltung spare es sich, Tausende Bescheide zu versenden, hieß es laut Zeitungsbericht aus der Landwirtschaftskammer Niederösterreich.

Studie: Ein Fünftel der Einkünfte für Bemessung der Besteuerung

Eine Studie der Steuerexperten Georg Kofler und Gottfried Schellmann, erstellt im Auftrag der Arbeiterkammer, kam laut „Standard“ zum Ergebnis, dass im Schnitt nur ein Fünftel der tatsächlichen Einkünfte von Landwirten für die Bemessung der Besteuerung erfasst wird. Nun soll laut Plan der Bundesregierung von 2014 bis 2032 keine Anpassung erfolgen. Selbst durch Preiserhöhungen entstehende Mehreinnahmen blieben unberücksichtigt.

Die Begutachtungsfrist für die Änderung des Bewertungs- und des Bodenschätzungsgesetzes endet heute. Im Parlament eingelangt war der Ministerialentwurf am 3. Februar.

Kritik der Landwirtschaftskammer

Verärgert reagierte die Landwirtschaftskammer. Jeder, der sich mit der Einkommenssituation der bäuerlichen Familienbetriebe auseinandersetze, wisse, dass alles andere als eine Goldgräberstimmung herrsche: „Umso mehr erzürnt uns, dass mit der Diskussion um die Einheitswert-Hauptfeststellung wieder einmal eine vollkommen unangebrachte Neiddebatte angeheizt wird“, so der Präsident der Landwirtschaftskammer, Josef Moosbrugger.

Ein Ende der regelmäßigen Aktualisierung der pauschalen Bemessungsgrundlagen für Steuern und Abgaben stehe nicht zur Diskussion. Moosbrugger: „Aus Sicht der Landwirtschaft fordern wir sogar eine regelmäßige Neubewertung der Einheitswerte, die ja auch so vorgesehen ist. Eine solche Anpassung ist sogar in unserem ureigensten Interesse, da Klimaverschlechterung und andere nicht beeinflussbare Faktoren eine Veränderung der Ertragslage herbeiführen.“