Katharina Reich (GECKO), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Generalmajor Rudolf Striedinger (GECKO)
APA/Georg Hochmuth
CoV-Gipfel

Große Lockerungen mit 5. März

In Österreich werden mit 5. März die meisten CoV-Maßnahmen trotz immer noch hoher Neuinfektionszahlen fallen gelassen. Das kündigte die Regierung am Mittwoch nach den Beratungen mit den Landeshauptleuten und der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO) an.

Außer in „höchst vulnerablen Settings“ wie Pflegeheimen und Krankenhäusern werden am 5. März alle Maßnahmen aufgehoben, so Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Das bedeute „keine Zutrittsregeln mehr und auch kein Grüner Pass mehr“, ergänzte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Die Nachtgastronomie darf dann wieder öffnen, auch Veranstaltungen dürfen uneingeschränkt stattfinden.

Schon am Samstag werden die ersten Schritte ergriffen. Sämtliche Aktivitäten, die derzeit 2-G erfordern, werden schon dann auf 3-G umgestellt. Das heißt, auch Ungeimpfte dürfen, wenn auch die Impfpflicht besteht, wieder jene Bereiche betreten, die bisher Menschen mit einem 2-G-Nachweis vorbehalten waren. Bis zum 5. März brauchen Ungeimpfte allerdings einen gültigen CoV-Test zum Eintritt.

Regierung nimmt CoV-Vorschriften zurück

Die türkis-grüne Bundesregierung wird nach massivem Druck von mehreren Seiten ab 5. März die meisten ihrer CoV-Beschränkungen, -Vorschriften und -Verbote aufheben. An der FFP-2-Masken-Vorschrift und der Impfpflicht für alle Österreicher hält sie derzeit noch fest.

Wien geht Sonderweg

Diese Umstellung aller 2-G-Bereiche auf 3-G gilt neben der Gastronomie und Hotellerie unter anderem auch für die körpernahen Dienstleistungsbetriebe, in Sportstätten und Seilbahnen und bei Veranstaltungen. Wien hatte allerdings bereits im Vorfeld klargemacht, dass in der Bundeshauptstadt die 2-G-Regel beibehalten wird – mehr dazu in wien.ORF.at.

Strengere Regeln in „höchst vulnerablen Settings“

In „höchst vulnerablen Settings“ wie etwa Alters- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern bleibt für die Besucherinnen und Besucher überall 2-G Plus als Zutrittsvoraussetzung. Sie müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorweisen, wobei sowohl ein PCR- als auch ein Antigentest gilt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alters- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern gilt die 2,5-G-Regel, also entweder geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test. An sonstigen Arbeitsplätzen gilt weiterhin die 3-G-Regel.

Die Sperrstunde bleibt bis zum endgültigen Wegfall der Maßnahmen unverändert bei 24.00 Uhr. Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb sind erst ab 5. März erlaubt. Außerdem herrscht bis dahin ab 51 Personen weiter ein Konsumationsverbot.

Auch als generelle Regel bei der Einreise nach Österreich wird im Laufe der Woche ab dem 21. Februar die 3-G-Regel eingeführt. Ausgenommen sind neue Virusvariantengebiete, die es derzeit aber ohnehin nicht gibt. Alle Öffnungsschritte wurden ungeachtet der aktuell weiterhin hohen Neuinfektionszahlen in Abstimmung mit der GECKO und den Bundesländern verkündet.

„Haben Pandemie noch nicht überwunden“

„All das, was wir tun, ist unter der Maßgabe, dass das Virus extrem flexibel ist und sich schnell verändern kann“, sagte Nehammer. Daher wolle man die Maßnahmen rasch anpassen können. Doch auf Grundlage der GECKO-Beratungsergebnisse könne man jetzt Öffnungsschritte machen. „Vorsichtig und bedacht, aber mit Nachdruck, Stück für Stück wollen wir uns die Freiheit wieder gemeinsam zurückholen können, die uns das Virus genommen hat“, führte Nehammer aus.

Katharina Reich (GECKO), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Generalmajor Rudolf Striedinger (GECKO)
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Die Öffnungsschritte würden auf den GECKO-Empfehlungen basieren, so Nehammer

Jedoch: „Wir haben die Pandemie noch nicht überwunden. Das Coronavirus ist nach wie vor ein Teil unseres Lebens“, so der Bundeskanzler. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt daher in Geschäften des täglichen Bedarfs und etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, Banken, Postämtern sowie Krankenanstalten und Pflegeheimen. Überall anders gilt eine „FFP2-Empfehlung“. Auch die Präventionskonzepte und CoV-Beauftragten sollen überall beibehalten werden.

Ähnlich äußerte sich Mückstein: „Die aktuelle Lage scheint uns ein würdiges Frühlingserwachen aus dem eingefahrenen Krisenmodus zu ermöglichen. Wir können die Maßnahmen Schritt für Schritt auf Stand-by schalten. Das heißt nicht, dass die Pandemie bereits vorbei ist. Diesen Fehler dürfen wir nicht erneut machen“, er erinnerte daran, dass die Regierung bereits im Sommer 2021 die Pandemie für Geimpfte für überstanden erklärt hatte. „Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass wir in den kommenden Monaten keine strengeren Maßnahmen benötigen, das hat uns das Virus schon gelehrt.“

Plädoyer für Impfung

Das heiße freilich nicht, dass man die Richtung in Hinblick Impfung geändert habe. „Impfungen sind der Weg für uns aus der Pandemie“, so Mückstein. „Wir müssen den Sommer fürs Impfen nutzen, damit wir im Herbst nicht von einer neuen Variante überrascht werden.“ Deshalb bleibt die Regierung auch bei der Impfpflicht.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne)
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Mückstein betonte die Beibehaltung der Impfpflicht

Die Regierung wird noch vor Beginn der Strafen für Ungeimpfte ab 16. März über den Vollzug des Impfpflichtgesetzes und eine etwaige Aussetzung der Impfpflicht entscheiden. Die dafür vorgesehene Beratungskommission aus Juristinnen und Juristen sowie Gesundheitsexpertinnen und -experten wird dieser Tage gebildet und soll der Regierung noch vor Mitte März eine Empfehlung zum Vollzug des Impfpflichtgesetzes abgeben, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) nach dem Gipfel.

Offen ist, ob das Impfpflichtgesetz wie derzeit geplant vollzogen wird. Dieses sei flexibel wie das Virus selbst. „80 Prozent Zustimmung im Parlament zeigen, dass es ein gutes Gesetz ist“, so Nehammer. „Wir haben das Impfpflichtgesetz bewusst flexibel gestaltet, damit wir genauso flexibel sind wie das Virus selbst. (…) Das Impfpflichtgesetz ist darauf ausgelegt, wie ein Werkzeugkoffer zu funktionieren“, so Nehammer. Die Kommission werde die Verhältnismäßigkeit und die medizinische Notwendigkeit prüfen und der Regierung eine entsprechende Empfehlung abgeben.

Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte zuvor erklärt, zur Impfpflicht werde vor 15. März eine Kommissionsentscheidung in Aussicht gestellt, die möglicherweise zu einer temporären Aussetzung der Impfpflicht führt. Zuletzt hatten sich mehrere Landeshauptleute in Richtung einer Aussetzung der Impfpflicht beziehungsweise der Strafen ausgesprochen.

Fokus auf Abwassermonitoring statt Testen?

Einen Ausblick gab Mückstein in Richtung Testen, wenn auch keinen genauen. „Gezieltes Testen hat Sinn“, so der Gesundheitsminister. Doch sehe er im ungerichteten Testen, insbesondere bei Vollimmunisierten, keine Notwendigkeit. Auch hier will Wien einen Sonderweg gehen und das Testen gratis belassen.

Zumindest bis zum 31. März soll das Massentesten auch bundesweit gratis bleiben. Ein neuer Fokus wird laut Mückstein in Abstimmung mit der GECKO auf das Abwassermonitoring gelegt werden. Zur Frage des weiteren Vorgehens bei den Schultests hielt sich Mückstein bedeckt und verwies auf ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek.

GECKO warnt vor neuen Varianten

Begründet werden die Entscheidungen durch die Prognosen der GECKO. „Bis Ende Februar ist mit hohen Fallzahlen zu rechnen, deshalb ist auch im Februar noch ein Maß an Vorsicht geboten“, so GECKO-Leiterin und -Expertin Katharina Reich. Doch habe man sich auch Szenarien angesehen: „Wie geht es mit den Prognosen weiter?“ Hier sei klar, dass nach Ende Februar Öffnungsschritte möglich seien, die mit dem Wegfall von Beschränkungen behaftet sind.

Katharina Reich (GECKO)
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Reich mahnte weiterhin zur Vorsicht

Denn ab dann habe man mit Einschränkungen keinen Einfluss mehr auf das Infektionsgeschehen, so Reich. Generalmajor und GECKO-Mitglied Rudolf Striedinger kündigte an, eine 90-prozentige Impfquote zu benötigen, um sicher durch den Herbst zu kommen. Mit neuen Varianten sei zu rechnen, ebenso mit einer vierten Auffrischungsimpfung im September.

Bürger (ORF) zu Spagat Öffnung vs. Impfpflicht

Hans Bürger kommentiert die Widersprüchlichkeit zwischen weiter aufrechter Impfpflicht der türkis-grünen Bundesregierung und den angekündigten Lockerungen. Dieser Spagat gehe sich nicht aus. Außerdem sinkt die Zahl der Erstinjektionen seit Monaten und auch die Drittimpfungen nehmen kontinuierlich ab.

Welle noch nicht überwunden

Das CoV-Infektionsgeschehen befindet sich laut GECKO in Österreich weiterhin auf einer „Plateauphase“, die aus dem Übergang der Dominanzen des Omikron-Subtyps BA.1 auf den Subtyp BA.2 verursacht wird, der sich gerade aufbaut – mehr dazu in science.ORF.at. Der Abschluss dieses Wechsels wird vom CoV-Prognosekonsortium für die nächsten Wochen erwartet.

Die Öffnungsschritte ab 19. Februar entsprechen nicht komplett den Prognosen der GECKO, diese rechnet erst mit einer Überwindung der jetzigen Phase Ende Februar, Anfang März. Dann soll der Mittelwert der Neuinfektionen erstmals unter 30.000 liegen und auch die Zahl der Krankenhauspatientinnen und -patienten langsam, aber stetig zurückgehen.