Prozess zu „NSU 2.0“-Drohschreiben hat begonnen

In Frankfurt hat heute der Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben mit rassistischen Beleidigungen und Todesdrohungen begonnen. Er startete mit der Verlesung der Anklage gegen den 54-jährigen Alexander Horst M.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

Drohschreiben an Privatpersonen, Politiker, Kabarettistin

Er soll seine Drohschreiben per Fax und auch via E-Mail an Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens sowie an Behörden versendet haben. Unterzeichnet waren die Schreiben häufig mit „SS-Obersturmführer“ sowie „NSU 2.0“ – in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Begonnen hatte die Drohserie im Jahr 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie. Auch mehrere Linken-Politikerinnen und die Kabarettistin Idil Baydar erhielten Drohschreiben.

In mehreren Fällen waren zuvor private Daten der bedrohten Frauen von Polizeirechnern unrechtmäßig abgefragt worden. Vor Beginn des Prozesses haben die betroffenen Frauen in einer gemeinsamen Erklärung vollständige Aufklärung gefordert.