D: Ende der meisten CoV-Maßnahmen bis 20. März

Am 20. März sollen die meisten CoV-Beschränkungen in Deutschland enden – darauf haben sich Bund und Länder in ihrer Spitzenrunde gestern geeinigt.

Der deutsche Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder verständigten sich auf einen Dreistufenplan, der die Einschränkungen schrittweise zurückführen soll, wie Scholz nach der Konferenz sagte. Die Maskenpflicht solle aber weiterhin gelten.

„Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten“, sagte Scholz. Er sprach von einem „ganz besonderen Tag“ in der Pandemie. Deutschland sei im Vergleich zu Nachbarländern besser durch die Omikron-Welle gekommen. Der Scheitelpunkt sei mittlerweile wohl erreicht.

Mit den Maßnahmen von Bund und Ländern sei erreicht worden, dass Gesundheit und Leben geschützt worden seien und ein Lockdown verhindert werden konnte. Die Pandemie sei aber noch nicht vorbei, sagte der Kanzler. Man dürfe bei allem Optimismus nicht unvorsichtig werden.

Erster Schritt in kommenden Tagen

In einem ersten Lockerungsschritt sollen Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im Privatbereich fallen. Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel sollen – bis auf die Maskenpflicht – aufgehoben werden. Dieser Schritt soll von den Ländern in den kommenden Tagen umgesetzt werden, sofern nicht bereits geschehen.

Der zweite Schritt greift bundesweit zum 4. März: Dann gilt für Gastronomie und Hotelübernachtungen wieder die 3-G-Regelung. Das heißt, die Gäste müssen dann eine Impfung oder Genesung nachweisen – oder aber einen tagesaktuellen Test vorlegen, wenn sie ungeimpft sind und noch keine Infektion durchlaufen haben. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung, also 2-G-Plus-Bedingungen, geöffnet.

In einem dritten Schritt entfallen ab dem 20. März alle „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“. Der Termin fällt auf den Frühlingsbeginn. Er ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz: Denn dieses erlaubt die Schutzmaßnahmen derzeit nur befristet bis zum 19. März. Für eine Verlängerung wäre ein Beschluss des Bundestags erforderlich. Das halten Bund und Länder derzeit aber nicht für nötig.