Im Skandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte häufen sich die Anzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Bei der Financial Intelligence Unit (FIU), einer Spezialeinheit des deutschen Zolls, hätten Geldhäuser eine dreistellige Zahl solcher Anzeigen gestellt, berichtete das deutsche „Handelsblatt“.
Die dabei erfolgten Hinterziehungen von Kapitalertragssteuern seien „taugliche Vortaten einer Geldwäsche“, hieß es. Die FIU ist keine Ermittlungsbehörde, prüft aber die vorliegenden Anzeigen. Wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass Geld gewaschen wurde, schaltet sie die zuständigen Staatsanwaltschaften ein.
Ein FIU-Sprecher teilte mit, die Behörde habe für schwere Steuerstraftaten einen „Risikoschwerpunkt“ geschaffen. „Zugehörige Sachverhalte werden priorisiert behandelt.“ Banken sind bei einem internen Verdacht von Geldwäsche verpflichtet, diesen anzuzeigen.
Bei den Geschäften wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch rund um den Stichtag der Ausschüttung hin- und hergeschoben – ein Verwirrspiel, um Behörden zu täuschen. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.