Finanzausgleich: Änderungen der 15a-Vereinbarungen

Mit der Verlängerung des aktuellen Finanzausgleichs, der die Verteilung der Steuermittel zwischen den Gebietskörperschaften regelt, bis 2023, sollen nun auch die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, 15a-Vereinbarungen, angepasst werden.

Dafür hat sich gestern der Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ mehrheitlich ausgesprochen. Eine sinnlose Fortschreibung ohne strukturelle Verbesserungen sahen darin FPÖ und NEOS.

Von der Regierungsvorlage nicht umfasst sind hingegen eine neue Vereinbarung über die Elementarpädagogik sowie eine Novellierung des Bildungsinvestitionsgesetzes, wozu die Gespräche laut der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes im Frühjahr 2022 abgeschlossen werden sollen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtete.

Zudem wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen die angekündigten Finanzzuweisungen an die Länder in der Höhe von insgesamt 750 Mio. Euro als Ausgleich für die Auswirkungen der Pandemie auf den Weg gebracht.