RH: Kontrollen gegen „Cum-Ex“-Betrug nicht umgesetzt

Entgegen einer Empfehlung des Rechnungshofs hat das Finanzministerium keine Plausibilitätskontrollen durchgeführt, um „Cum-Ex“-Betrugsversuche zu erkennen. Das geht aus einem Rechnungshof-Follow-up zu einem entsprechenden Bericht vom Juli 2018 hervor. Von 14 überprüften Empfehlungen, die „Cum-Ex“-Geschäfte künftig unterbinden sollen, habe das Finanzministerium 12 ganz und eine teilweise umgesetzt, hieß es weiter.

Der Rechnungshof erneuert daher seine Empfehlung für Plausibilitätskontrollen. Zudem mangle es an laufenden Auswertungen und Informationen über Auszahlungen und Erledigungen von Anträgen. Das wäre jedoch hilfreich für Risikoanalysen und um Ressourcen zielgerichtet einsetzen zu können.

Bei „Cum-Ex“-Geschäften lassen sich Betrüger durch Aktienzu- und -verkäufe rund um den Dividendenstichtag die Kapitalertragssteuer (teils mehrfach) rückerstatten, ohne diese je erbracht zu haben. In Österreich ist dadurch in der Vergangenheit ein potenzieller Schaden für den Staat von 180 Millionen Euro entstanden, schreibt der Rechnungshof. Davon wurden 105 Millionen auf Basis von Überprüfungen des Finanzamts errechnet. Die restlichen 75 Millionen Euro sind eine Schätzung für verjährte Fälle.