Presserat: „Best of böse“-Satire im „Falter“ zulässig

Im vergangenen Dezember hat der „Best of böse“-Jahresrückblick der Wochenzeitung „Falter“ für Aufregung gesorgt. Eine mit „geilzeit“ betitelte Fotomontage im Stil einer Krippenszene zeigte Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz’ Lebensgefährtin Susanne Thier mit entblößter Brust.

Mehrere Personen – auch aus der Politik – befürchteten einen Eingriff in deren Persönlichkeitsschutz und wandten sich an den Presserat. Dieser erklärte die Montage nun als medienethisch zulässig.

Auf dem Bild sind Kurz und seine Lebensgefährtin mit neugeborenem Kind als Josef und Maria zu sehen. Darüber hinaus sind zwei Politiker als Hirten dargestellt. Der Begleittext lautet: „Die Liebe Familie“.

Der Presserat hielt in einer Aussendung zunächst fest, dass die Presse- und Meinungsfreiheit bei Satire und Karikatur besonders weit auszulegen sei. Dennoch gebe es Grenzen, wie die Menschenwürde einer Person zu beachten.

„Thier nahm am öffentlichen Leben teil“

„Die Bildveröffentlichung ist eine Persiflage darauf, dass vor allem familiäre Gründe (und nicht belastende Chatnachrichten) für den Rückzug aus der Politik ausschlaggebend gewesen seien“, interpretierte der Presserat. Zu prüfen galt es, ob Thier auf diese Art und Weise in den politischen Diskurs einbezogen werden durfte.

Die Darstellung mit entblößter Brust weise im Kontext mit der Überschrift „geilzeit“ einen sexualisierten Gehalt auf, womit ein Eingriff in die Privatsphäre vorliegen könnte. Zwar übte Thier selbst keine politische Funktion aus, doch war sie während der politischen Tätigkeit von Kurz in den Medien präsent – etwa bei Wahlkampfveranstaltungen an seiner Seite und nachdem ihre Schwangerschaft bekanntgegeben worden war. „Folglich nahm Thier am öffentlichen Leben teil, (…) “, hielt der Senat 1 des Presserats fest.

Kritik der ÖVP

Der Presserat anerkannte den Umstand, dass der „Falter“ mehrere die Montage scharf kritisierende Leserbriefe veröffentlichte. Allerdings hätten sowohl Chefredakteur Florian Klenk als auch Herausgeber Armin Thurnher auf die „umfangreiche, mit Argumenten untermauerte Kritik der Öffentlichkeit differenzierter reagieren“ können, merkte das Selbstkontrollorgan kritisch an.

„Man konnte leider davon ausgehen, dass das Gremium unter dem Vorsitz von Ex-SPÖ-Justizministerin Maria Berger zu diesem Urteil kommt. Insofern ist das zwar entsetzlich, aber nicht überraschend“, reagierte ÖVP-Frauensprecherin Elisabeth Pfurtscheller auf die Entscheidung.