3-G bei Einreise ab Dienstag: Auch Antigen-Tests zulässig

Ab Dienstag gilt bei der Einreise nach Österreich generell die 3-G-Regel. Dabei sind neben maximal 72 Stunden alten PCR-Tests auch Antigen-Tests zulässig, deren Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf. Das geht aus der gestern veröffentlichten Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor. Ausgenommen sind Antigen-Tests zur Eigenanwendung. Minderjährige unter zwölf Jahren müssen keinen 3-G-Nachweis erbringen.

Die 13. Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung tritt mit 22. Februar in Kraft, geht aus dem Dokument hervor. Für Genese und danach Geimpfte wird darin die Gültigkeit der Impfung von 270 auf 180 Tage verkürzt. Die etwaigen Kosten für einen der erforderlichen Nachweise im Ausland sind selbst zu tragen, ist in der Verordnung festgehalten. Spezielle Regelungen für Pendler und schulpflichtige Kinder wurden aus der bisherigen Verordnung zugunsten der vereinheitlichten Vorgaben gestrichen.

Ausgenommen von der 3-G-Regel sind neue Virusvariantengebiete. Einreisende müssen glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage ausschließlich außerhalb dieser Staaten oder Gebieten aufgehalten haben. Ansonsten ist eine Registrierung und eine zehntägige Quarantäne notwendig. Diese Quarantäne gilt als beendet, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt. Derzeit sind jedoch keine Regionen als Virusvariantengebiete definiert.