Parteifinanzen: Rechnungshof kann künftig Einblick nehmen

Die Koalition ist sich bei der Reform der Parteifinanzen einig. Wie die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer und der ÖVP-Abgeordnete Andreas Ottenschläger heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mitteilten, wird der Rechnungshof künftig bei begründetem Verdacht die Möglichkeit zur Einsicht in die Belege erhalten.

Im Streitfall entscheidet der Verfassungsgerichtshof. Ein eigener Bericht über Wahlkampfaufwendungen muss innerhalb von einem halben Jahr vorgelegt werden.

Transparenter werden soll das Spendenmeldesystem. Namen (und Summen) der Geber werden ab Zuwendungen von 500 Euro genannt. Als Bagatellgrenze wird eine Zuwendung von maximal 150 Euro eingezogen. Zwischen 150 und 500 Euro werden Namen und Summen zwar dem Rechnungshof gemeldet, die Angaben werden aber nicht veröffentlicht.

Maurer nannte es als Ziel, dass das Gesetz mit möglichst breiter Mehrheit beschlossen wird. Daher soll es auch mit der Opposition Verhandlungen geben. Deren Vertreter und Vertreterinnen waren schon heute Vormittag über den Gesetzesentwurf informiert worden. Ottenschläger betonte, man sei für Vorschläge der anderen Parteien offen.