Rund 15.000 registrierte Krankenstände mit „Long Covid“

Allein bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sind schon rund 15.000 Krankenstände aufgrund von „Long Covid“ dokumentiert. Dazu kommen Betroffene, die nicht bei der ÖGK versichert bzw. nicht berufstätig sind, und viele Patientinnen und Patienten werden derzeit gar nicht als „Long Covid“-Fälle, sondern nur mit ihren Krankheitssymptomen erfasst.

Vielfach keine adäquate Behandlung

Die ÖGK fordert von der Bundesregierung rasche Hilfe. Die längsten Krankenstände dauern laut den Angaben bereits über ein Jahr. Viele der schon jetzt Tausenden Betroffenen würden mangels Therapieplätzen keine adäquate Behandlung bekommen. Nötig seien kompetente Anlaufstellen, funktionierende Behandlungspfade und eine existenzsichernde finanzielle Absicherung.

ÖGK-Arbeitnehmer-Obmann Andreas Huss sagte: „Bei Long Covid kommen viele verschiedene Symptome vor, die uns von anderen Krankheitsbildern bekannt sind, die aber jetzt durch die Pandemie gehäuft und zusammen auftreten. In der Versorgung muss diesem Umstand Rechnung getragen werden, indem integrierte Versorgungsmodelle mit multiprofessionellen Teams eingerichtet werden, an die HausärztInnen und KassenfachärztInnen verweisen können.“

Ausfall aus Arbeitsleben droht

Werden „Long Covid“-Patientinnen und -Patienten nicht rechtzeitig optimal behandelt, fallen sie möglicherweise für lange Zeit oder sogar auf Dauer aus dem Arbeitsleben. Das führe zu weiteren Folgeerkrankungen und zu existenziellen Problemen sowie für den Sozialstaat zu großen volkswirtschaftlichen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Versorgung Betroffener.

Ziel müsse sein, Chronifizierungen der Erkrankungen unter allen Umständen zu vermeiden, appellierte Huss. Es brauche ausreichend Therapieangebote sowie ein abgestimmtes Rehabilitationsangebot, stationär und ambulant, mit einer engmaschigen Nachsorge.

Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Anerkennung der Erkrankung und der Folgeerkrankungen als Berufskrankheiten und/oder als Arbeitsunfall. Das müsse auf alle beruflichen Tätigkeiten angewendet werden.