Kellnerin mit Kaffee
APA/Barbara Gindl
Für meiste Branchen

Wirtschaftshilfen laufen Ende März aus

Angesichts der geplanten Öffnungsschritte werden Ende März die CoV-Wirtschaftshilfen großteils auslaufen. Das gab Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Montag bekannt. Ausnahmen soll es weiterhin geben. Bei der staatlichen CoV-Hilfsagentur COFAG stehen indessen mehrere Änderungen ins Haus.

Ausgenommen seien Branchen die von der Pandemie besonders betroffen seien, etwa Stadthotellerie, Nachtgastronomie und Luftfahrt. „Natürlich muss man sich die Situation individuell ansehen.“ Wo es noch Notwendigkeit für Hilfen gebe, sei man „offen für Gespräche“.

Brunner will nun aber „nachhaltige Budgetpfade einschlagen“ und Schulden reduzieren. Mitte 2021 wurde das CoV-Kurzarbeitsmodell reformiert, seither sind zwei verschiedene Modelle beantragbar. Einerseits gibt es eine unveränderte Variante für besonders betroffene Unternehmen bis Ende März 2022 und andererseits ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe bis Ende Juni 2022. Derzeit können Unternehmen maximal zwei Jahre in CoV-Kurzarbeitsförderungen beziehen.

Finanzminister Magnus Brunner
APA/Tobias Steinmaurer
Brunner sieht die Zeit für „Koste es, was es wolle“ abgelaufen

Künftig automatischer Datenaustausch mit COFAG

Bei der COFAG, der Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes, die die CoV-Hilfen an Betriebe auszahlt, sind indessen Änderungen am Laufen. Künftig sollen Verstöße von Firmen gegen die Covid-19-Förderbestimmungen automatisch und rückwirkend mit 1. November 2021 von den Bezirksbehörden an die COFAG bzw. die Abwicklungsstelle übermittelt werden.

Der Datenaustausch soll mit dem Covid-19-Compliance-Gesetz, einer Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz 2012, ermöglicht werden. Gibt es Verstöße, und ein gefördertes schwarzes Schaf bekommt eine Strafe ausgestellt, werden auch die Hilfen für jenen Monat zurückgefordert, in dem der Verstoß stattgefunden hat.

Grundsätzlich lösen nur rechtskräftige Verwaltungsstrafen eine Rückforderung bei Unternehmen aus. Etwaige Beschwerden von Unternehmen müssen sich gegen die Verwaltungsbehörde und nicht gegen die COFAG richten. Beim Förderansuchen an die COFAG verpflichten sich Antragsteller, die Förderung bei Verstößen zurückzuzahlen. Die COFAG geht laut Rückforderungsprozess vor, in dem auch ein Mahnsystem implementiert ist.

Zivilrechtliches Vorgehen bei Missbrauch

Was aber, wenn ein Betrieb der COFAG die zurückgeforderte Summe nicht überweist? „Kommt das Unternehmen der Rückzahlungsaufforderung nicht nach, muss die COFAG den Antragsteller zivilrechtlich klagen“, hieß es in der Vorwoche aus der COFAG.

Auch personell muss sich die COFAG neu aufstellen – einer der Geschäftsführer, Bernhard Perner, zieht sich im zweiten Quartal zurück. Die Ausschreibung des Postens wird im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ und mindestens einer weiteren österreichweiten Tageszeitung inseriert, hieß es zuletzt aus dem Finanzministerium. Der derzeitige COFAG-Zweiervorstand war von den Regierungsparteien proporzhaft besetzt worden. Von schwarz-türkiser Seite war Perner gekommen, von den Grünen Marc Schimpel. Perner ist seit 2016 auch Geschäftsführer der für Bankenabwicklungen zuständigen ABBAG.

Rund zehn Milliarden Euro ausbezahlt

Die COFAG hat bisher rund zehn Mrd. Euro an Wirtschaftshilfen wie Umsatzersatz, Ausfallsbonus 1, 2 und 3, Verlustersatz und Fixkostenzuschüsse ausbezahlt (Stichtag: 31.12.2021). Nach Bundesländern erhielten Firmen in Wien (1,53 Mrd. Euro) und in Tirol (1,16 Mrd. Euro) die meisten Hilfen ausbezahlt. Dahinter folgen Salzburg (805,1 Mio. Euro), Niederösterreich (722,5 Mio. Euro), Oberösterreich (698,8 Mio. Euro), die Steiermark (667,3 Mio. Euro), Vorarlberg (292,9 Mio. Euro), Kärnten (290,4 Mio. Euro) und das Burgenland (127,2 Mio. Euro).

Die vergleichsweise hohen Auszahlungen in den touristischen Bundesländern Tirol und Salzburg zeigen einen Punkt der Krise, der die heimische Volkswirtschaft besonders getroffen hat, nämlich Beherbergung und Gastronomie.

Die politischen Kontrolle der COFAG hatte zuletzt für Krach gesorgt. Die Opposition bezeichnete die COFAG als „Blackbox“, die einer parlamentarischen Kontrolle entzogen sei. ÖVP und Grüne hingegen kritisieren, dass SPÖ, FPÖ und NEOS keine ihrer Vertreter in den COFAG-Beirat entsenden, wozu sie eingeladen sind.