Wie Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer und ÖVP-Abgeordneter Andreas Ottenschläger am Montag mitteilten, soll mit der Reform das Spendenmeldesystem transparenter werden. Namen (und Summen) der Geber werden ab Zuwendungen von 500 Euro genannt. Die bereits jetzt erlaubte Obergrenze von Einzelspenden liegt bei 7.500 Euro. Als Bagatellgrenze wird eine Zuwendung von maximal 150 Euro eingezogen. Zwischen 150 und 500 Euro werden Namen und Summen zwar dem RH gemeldet, die Angaben aber nicht veröffentlicht. Die Meldungen sollen quartalsweise erfolgen.
Auch der Rechenschaftsbericht selbst, den die Parteien erstellen müssen, wird laut Ottenschläger reformiert: Es soll klare Vorgaben geben, wie dieser aufgebaut sein muss, um auch die Vergleichbarkeit sicherzustellen. In den Anlagen müssten etwa die Gliederungen jeder Partei, Sponsoring und Werbekosten aufgeführt werden. Bis zum Sommer wollen die beiden Regierungsfraktionen das Gesetz fertig haben. Nicht inkludiert ist in der Regelung vorerst die Bundespräsidentenwahl. Man werde das nachreichen, versprach Ottenschläger.

FPÖ am skeptischsten
„Dass die Bundespräsidentenwahl ausgenommen wurde, ist für uns absolut unverständlich“, reagierte FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz. Er befürchtet zudem, dass Transparenz sogar zurückgefahren werde. Derzeit seien etwa unter gewissen Voraussetzungen Sofortmeldungen von Spenden vorgesehen, das solle hinkünftig entfallen. So könne etwa in Wahlkampfphasen die Spendentransparenz völlig zur Seite geschoben werden. Auch Umgehungsmöglichkeiten etwa für Personenkomitees, bei Inseraten von Ministerien und bei Mitarbeitern in Ressorts sah er nicht konsequent angegangen.
SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried wiederum zeigte sich befremdet, dass der Rechenschaftsbericht der ÖVP für 2019 noch nicht vorliege, gehe es im Regierungsvorhaben doch auch um genau diese Berichte. „Das erscheint mir schon recht scheinheilig“, sagte er. Von ÖVP-Seite betonte Ottenschläger umgehend, dass der Bericht dem RH bereits vorliege, aber noch nicht veröffentlicht sei. Leichtfried unterstrich jedenfalls, dass es die Sozialdemokratie gewesen sei, die eine Obergrenze in der Parteienfinanzierung geschaffen habe. Nun stehe der nächste Schritt an, man werde sich konstruktiv daran beteiligen.
Reform der Parteienfinanzierung
Die Regierungsparteien haben sich auf die Eckpunkte zur Reform der Parteienfinanzierung geeinigt. Es ist ein Prestigeprojekt der Grünen, das schon 2020 umgesetzt hätte werden sollen. Wichtigste Änderung ist, dass der Rechnungshof Einsicht in die Bücher der Parteien erhalten soll.
Verfassungsmehrheit notwendig
Die Vertreter und Vertreterinnen der Opposition waren schon im Vorfeld über den Gesetzesentwurf informiert worden. Im Entwurf sind einige Verfassungsbestimmungen enthalten – dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder SPÖ notwendig.
NEOS-Vizeklubchef Nikolaus Scherak zeigte sich am Montag aufgeschlossen: Transparenz bei Parteifinanzen sei wichtig, was nun vorgeschlagen werde, sei jedenfalls eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Man werde den Vorschlag im Detail prüfen. Strengere Strafen seien unerlässlich – die Erfahrung habe gezeigt, dass sich manche sonst nicht an die Regeln halten würden.
Schärfere Sanktionen vorgesehen
Eine Verschärfung der Sanktionen sieht der Regierungsvorschlag auch vor, wobei aber keine genauen Zahlen für drohende Strafzahlungen genannt wurden. Maurer sagte allerdings, wenn man derzeit 800.000 Euro für Wahlkampfkostenüberschreitung zahlen müsse, würden es künftig acht Millionen Euro sein. Da werde man es sich als Partei künftig gut überlegen und könne die Strafzahlung nicht mehr quasi in die Wahlkampfkosten vorab einkalkulieren.
Für die Verfälschung des Rechenschaftsberichts droht laut Plan eine Strafe bis zu 50.000 Euro. Und wenn eine Partei einen Rechenschaftsbericht nicht liefere, können die Sanktionen bis zum Sistieren der öffentlichen Parteienförderung gehen. Es sollen künftig auch mehr den Parteien nahestehende Organisationen umfasst werden, hieß es ganz allgemein. Vorfeldorganisationen sind derzeit eines der größten Schlupflöcher bei der Parteien- und Wahlkampffinanzierung.
Gegen Prüfrecht von Zweckmäßigkeit der Ausgaben
Bewusst nicht eingegangen sei man auf den Wunsch des Rechnungshofs, die Mittelverwendung der Parteienförderung auf Zweckmäßigkeit zu prüfen – der RH wollte auch unterbinden, dass staatliche Förderungen zur Begleichung von Strafen für Wahlkampfkostenüberschreitungen oder die Annahme illegaler Spenden eingesetzt werden dürfen. Der Eindruck sei, dass auch die anderen Parteien hier skeptisch seien, sagte Ottenschläger. Man wolle einen fairen Wettbewerb gewährleisten, aber jede Partei solle selbst entscheiden können, wie sie mit ihren finanziellen Mitteln umgehe.
RH-Präsidentin Margit Kraker begrüßte die Vorschläge dennoch, in einer schriftlichen Stellungnahme sprach sie von einem „wichtigen Schritt für mehr Transparenz und Kontrolle“. Gleichzeitig äußerte sie die Hoffnung, dass auch die Oppositionsparteien diese Reform mittragen. Positiv hob sie hervor, dass der RH „echte Prüf- und Einsichtsrechte“ in die Parteifinanzen erhalten solle: „Darauf habe ich nachhaltig gedrängt.“ Da sich die versprochene Reform immer wieder verzögerte, hatte Kraker im Herbst den ungewöhnlichen Schritt gemacht und selbst einen Entwurf öffentlich präsentiert.