Uni Wien: Bald Entscheidung über Plagiatsverfahren gegen Zadic

Die Universität Wien will bis Mitte März über die Einleitung eines Plagiatsverfahrens gegen Justizministerin Alma Zadic (Grüne) entscheiden. Grundlage ist ein anonymes Gutachten, das vom ÖVP-nahen Onlinemedium Exxpress veröffentlicht wurde – Voraussetzung sei aber, dass dieses wie angekündigt auch übermittelt wird.

Im Büro der Ministerin wies man den bereits seit Jänner im Raum stehenden Vorwurf erneut zurück: Die Arbeit entspreche international anerkannten juristischen Standards. „Die Arbeit ist als englischsprachiges Werk streng nach Zitierregeln des Harvard-Bluebook verfasst“, hieß es. Zadic hatte 2017 über den Einfluss des UNO-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) auf die Rechtsentwicklung in den Nachfolgestaaten dissertiert.

Weber änderte Meinung

Die Arbeit von Zadic stand bereits vor einigen Wochen in der Kritik von Plagiatsjäger Stefan Weber, der seine Meinung mittlerweile mehrfach änderte. Bereits 2020 hatte er einen Auftrag zur Prüfung der englischsprachigen Dissertation bekommen. Sein damaliges Urteil: null Plagiatsstellen.

Nach einem ebenfalls auf Exxpress veröffentlichten ersten Gutachten sah er sich vor einigen Wochen aus Eigeninteresse die Arbeit noch einmal an und fand vier Stellen, die er als Plagiatsfragmente wertete – diese seien zwar zum Teil schwerwiegend gewesen, aufgrund der geringen Zahl aber für eine Aberkennung des Doktorgrads sicher nicht ausreichend.

Angesichts des neuen Gutachtens sei aber auch das ein „Fehlurteil“ gewesen, so Weber. Mit der gebräuchlichen Software „Turnitin“ wären viele Stellen aufgrund der vorgenommenen Umformulierungen nicht auffindbar gewesen. Zadic habe in ihrer Arbeit zwar ausgiebig – wenn auch nicht immer richtig mit Anführungszeichen versehen – zitiert.

„Kriterium der Selbstständigkeit nicht mehr erfüllt“

Viele Stellen seien aber nicht abgeschrieben, sondern mit einer etwas anderen Formulierung umgeschrieben und nicht ausreichend gekennzeichnet worden – etwa indem die Quellen der Passagen zwar anderswo genannt werden, aber nicht überall, wo nötig.

Sein neues Urteil: „Für mich ist das Kriterium der Selbstständigkeit nicht mehr erfüllt – in einer Dissertation müssen wissenschaftliche Fragestellungen selbstständig bewältigt werden.“ Wären auch die umformulierten Passagen korrekterweise mit Fußnoten versehen worden, wäre kaum eine eigene Leistung übrig geblieben. „Und die Kriterien kann man nicht so tief hängen, dass Umschreiben eine Eigenleistung ist.“