Zürcher Kunsthaus: Neuer Vertrag mit Bührle-Sammlung

Das Kunsthaus Zürich und die Bührle-Stiftung haben gestern den bisherigen und den neuen Leihvertrag für die Bührle-Werke offengelegt. Das Kunsthaus erhält demzufolge „größere kuratorische Freiheiten“: So soll es zuständig sein für die historische Verortung der Werke und übernimmt die weitere Provenienzforschung.

Das Kunsthaus hat dafür das gesamte Stiftungsarchiv erhalten. Dazu konnten sich der Kurator sowie die Sammlung Emil Bührle darauf einigen, in den Bührle-Sälen des Kunsthauses zusätzliche Werke anderen Ursprungs zu zeigen, wie das Kunsthaus gestern mitteilte.

Kritik wegen möglicher NS-Raubkunst

Der bisherige Leihvertrag aus dem Jahr 2012 habe sich überlebt. Er spiegle unter anderem die Perspektive der zwei Kinder Emil Bührles auf dessen Vermächtnis wider. Heute sei eine „pragmatische“ Generation von Stiftungsräten im Amt. Diese anerkennen die musealen Ansprüche eines Vermittlungskonzepts, heißt es in der Mitteilung. Die neue Vereinbarung trage dem Rechnung.

Die Bührle-Stiftung und das Kunsthaus stehen in der Kritik, unter anderem weil der Direktor der Stiftung selber untersucht hatte, ob unter den ausgeliehenen Werken solche mit problematischer Herkunft dabei sind. Gemäß Kritikerinnen und Kritikern könnte Bührle zur Zeit des Zweiten Weltkriegs auch Bilder von jüdischen Sammlern in Deutschland gekauft haben, die aufgrund ihrer Verfolgung durch die Nationalsozialisten in wirtschaftliche Not geraten waren.

Die stiftungseigene Herkunftsforschung brachte bisher zutage, dass es bei keinem der Bilder hinreichend begründete Hinweise auf eine problematische Herkunft gibt. Emil Georg Bührle war durch Waffengeschäfte während und nach dem Zweiten Weltkrieg zum damals reichsten Mann der Schweiz geworden.