Der Salzburger Landesrechnungshof (LRH) hat gestern einen Prüfbericht über die Grundverkehrskommissionen im Bezirk Pinzgau vorgelegt. Diese hätten das Gebot der Rechtsstaatlichkeit „weitgehend missachtet“, so die Prüfer. Die Kritik wird an fehlenden oder mangelhaften Dokumentationen bei den Entscheidungen über Grundkäufe geübt. Der Bericht lag der APA vor.
Strenge Bedingungen auf dem Papier
Die Grundverkehrskommissionen sind beim Kauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken für die Genehmigung oder Untersagung auf Bezirksebene zuständig. Solche Liegenschaften dürfen nur von Landwirten erworben werden, der Preis muss ortsüblich sein, und die Bildung oder Vergrößerung von Großgrundbesitz oder ein Erwerb als reine Kapitalanlage sind nicht erlaubt.
Im Prüfungszeitraum 2013 bis 2020 entschieden die Pinzgauer Kommissionen über 1.478 Grundverkäufe. In zahlreichen Fällen, so die Prüfer, sei aber eine nicht zuständige Kommission zusammengetreten, weil die Zuständigkeit erst in der Sitzung geprüft worden sei. Und der LRH weist darauf hin, dass Bescheide von unzuständigen Behörden rechtswidrig seien. Die Kommission entgegnete, dass eine Prüfung der Zuständigkeit schon zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht möglich und realitätsfremd sei.
„Rechtsstaatlichkeit darf nicht geopfert werden“
Nächster Kritikpunkt: Ab 2015 habe der Vorsitzende die Verfahren nur mehr mit standardisierten Sitzungsprotokollen ohne zusätzliche Niederschriften dokumentiert. Bei 188 Grundverkäufen von 2018 bis 2020 bestätigte die Bezirksbauernkammer zudem nur in 25 Fällen die erforderliche „Landwirteeigenschaft“.
Der LRH fand noch zahlreiche weitere Kritikpunkte, unter anderem mangelnde Prüfung der Grundstückspreise auf Ortsüblichkeit und keine nachvollziehbare Prüfung auf Großgrundbesitz. Abschließendes Resümee: „Die Rechtsstaatlichkeit darf nicht auf dem Altar der vermeintlichen Verfahrensökonomie geopfert werden.“ Die SPÖ stellte umgehend die Frage nach politischen Konsequenzen.