3-G am Arbeitsplatz soll am 5. März auslaufen

Die seit Anfang November bundesweit geltende 3-G-Regel am Arbeitsplatz soll laut Regierung am 5. März voraussichtlich auslaufen. Ob danach noch viele Unternehmen von ihren Beschäftigten einen 3-G-Nachweis verlangen werden, ist offen. Die Wirtschaftskammer (WKO) und Industriellenvereinigung (IV) begrüßen die Lockerungsschritte.

Für die WKO ist es „im Detail derzeit nicht genau abschätzbar“, in wie vielen Firmen noch eine unternehmenseigene 3-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) nach dem 5. März gelten wird.

Es sei „aber zu erwarten, dass in Bereichen mit Kontakten zu Vulnerablen – sei es am Arbeitsplatz oder mit Kunden – Betriebe 3-G beibehalten oder alternativ auf eine Maskenpflicht setzen“, hieß es.

IV zufrieden

Die IV ist zufrieden, dass es im Rahmen „einer Anpassung an das Pandemiegeschehen zu einer Rücknahme von auferlegten Maßnahmen kommt“. Nach dem Ende der verordneten 3-G-Regel am Arbeitsplatz müssen alle CoV-Schutzmaßnahmen von Unternehmen mit dem Arbeitsrecht und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers abgestimmt sein.

„Je nach Beruf und Setting (zum Beispiel Großraumbüro vs. Einzelbüro) können strengere (z. B. Tests) oder weniger strenge Regelungen angemessen sein (zum Beispiel Maske)“, so das Arbeitsministerium auf Anfrage. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin könne „daher auf Basis des Arbeitsrechts die Beachtung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz einfordern“.

ÖGB übt Kritik

Kritik an der Vorgehensweise der Regierung kommt vom Gewerkschaftsbund (ÖGB). Man sei „zuletzt in keiner Weise in die Planungen eingebunden“ gewesen. Wenn der Arbeitgeber weiterhin 3-G im Betrieb einfordere, dann sei die Testzeit Arbeitszeit, und eventuelle Kosten für Tests müssten vom Unternehmen übernommen werden.

„Die Überprüfung von 3-G bedarf auch weiterhin der Zustimmung des Betriebsrats oder, wenn es keinen Betriebsrat gibt, der Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmers“, so der ÖGB.

Supermarktketten warten ab

Die meisten Supermarktketten warten noch ab, welche CoV-Schutzmaßnahmen sie ab 5. März ergreifen werden. REWE, Hofer und Lidl warten auf die gesetzlichen Vorgaben, bei Spar will man in allen Verwaltungseinheiten und in den Gastronomiebetrieben ab 5. März zum „Normalzustand“ zurückkehren.