Weg frei für neues Testregime, Impfprämie nicht beschlossen

Der Gesundheitsminister kann künftig per Verordnung die CoV-Teststrategie ändern. Der rechtliche Rahmen dafür wurde gestern in der im Nationalrat beschlossenen Änderung des Epidemiegesetzes festgelegt. Nicht beschlossen wurde die Impfprämie für Gemeinden – was für Streit zwischen ÖVP und SPÖ sorgte.

Der Gesundheitsminister wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Finanzminister per Verordnung festzulegen, zu welchem Zweck, mit welchen Testmethoden und in welcher Häufigkeit Screeningprogramme auf Kosten des Bundes durchgeführt werden sollen.

SPÖ: „Zerschlagung“ des Testsystems

Dass er diese Möglichkeit bald in Anspruch nehmen dürfte, war der Rede von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne) zu entnehmen. Viele Fachleute würden angesichts des „Paradigmenwechsels“ durch die Omikron-Variante zu einer Änderung der Teststrategie raten, sagte er – nicht ohne Wiens führende Rolle bei den derzeit noch kostenfreien Tests zu loben, aber auch auf die Kosten von bisher 2,6 Mrd. Euro zu verweisen.

Die SPÖ lehnte hingegen nicht nur die „Zerschlagung“ des funktionierenden Testregimes ab, sondern ist auch strikt gegen die Ermächtigungsbestimmung: Mückstein werde damit nicht mehr nach medizinischer Notwendigkeit über Teststrategien entscheiden können, sondern „betteln und bitten gehen“ müssen zum Finanzminister, kritisierte der frühere SPÖ-Gesundheitsminister Alois Stöger.

FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch will, dass „endlich aufgehört wird mit den unnötigen Tests für alle“. Das kostenfreie Testen habe Österreich – wie man im Vergleich mit anderen Ländern sehe – nichts gebracht, nur Schulden, „die die nächste Generation bezahlen muss“, plädierte auch Gerald Loacker (NEOS) für ein Ende.

ÖVP-SPÖ-Streit über Impfprämie

Nicht beschlossen wurden Impfprämien für Gemeinden, die benötigte Zweidrittelmehrheit kam nicht zustande. Die ÖVP hatte darauf schon in der Früh empört reagiert. Klubchef August Wöginger machte in einer Aussendung die Sozialdemokraten dafür verantwortlich, dass 525 Millionen Euro nicht an die Kommunen ausgeschüttet werden könnten. Diese hätte der Bund den Kommunen zuschießen wollen für Investitionen in den Gemeinden, wenn sie eine gewisse Impfquote erreichen.

SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher wies das empört zurück. Es treffe nicht zu, dass für diese Maßnahme die Verfassung geändert werden müsse, meinte er – unter breiter Kritik am CoV-Management der Regierung. Die Oppositionsvertreter haben schon im Ausschuss bezweifelt, dass es für die Gemeindeprämien eine Verfassungsbestimmung brauche, und vermutet, dass die Koalition ihr nur die Schuld zuschieben wolle, wenn das Gesetz nicht zustande komme.

Zweckzuschüsse verlängert, keine Gemeindeprämien

Beschlossen wurde unterdessen die Verlängerung der Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder im Zusammenhang mit der Pandemie. Die Kostenersätze für Schutzausrüstung, die telefonische Gesundheitsberatung, administrativen Aufwand im Zusammenhang mit Tests, Impfstellen sowie Rettungs- und Krankentransportdienste laufen damit bis Ende Dezember 2022 weiter.

Weiters wird gesetzlich festgelegt, dass im April eine Bestätigung über die Ausnahmegründe von der CoV-Impfpflicht samt den entsprechenden Befunden vorgelegt werden muss. Risikoatteste, die davor ausgestellt wurden, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmung bestätigt werden. Zudem wird ein digitales Ausnahmenmanagement geschaffen.