NR: Hospiz- und Palliativfonds fast einstimmig gebilligt

Beinahe einstimmig gebilligt hat der Nationalrat heute das Gesetz, mit dem – im Zusammenhang mit der Neuregelung der Sterbehilfe – ein Hospiz- und Palliativfonds geschaffen wird. Nur NEOS war dagegen, weil die Vorlage zu viele Mängel habe.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sah dagegen den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung gesichert, die ÖVP sprach sogar von einem „Jahrhundertgesetz“.

Fonds mit 108 Mio. Euro dotiert ==

Über den Fonds wird die Regelfinanzierung für die Versorgung schwer kranker Menschen am Ende des Lebens geregelt. Vorgesehen sind Zweckzuschüsse vom Bund an die Länder, wobei eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern geplant ist. Der im Sozialministerium eingerichtete Fonds soll von 2022 bis 2024 mit 108 Millionen Euro dotiert sein.

Die Gelder sind zweckgewidmet und können von den Ländern für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize – jeweils für Kinder und Erwachsene – verwendet werden.

Damit werde sichergestellt, dass schwer kranke Menschen in einer „enorm vulnerablen“ Situation unabhängig von ihrer familiären Lage Unterstützung bekommen, sagte Mückstein. Seitens der ÖVP lobte Abgeordnete Gudrun Kugler das „Jahrhundertgesetz“, das eine Tragweite über viele Generationen haben werde.