NR beschließt Teuerungsausgleich für Einkommensschwache

Der Nationalrat hat gestern den angekündigten Teuerungsausgleich für bestimmte, finanziell besonders schwache Gruppen beschlossen – unter einiger Kritik der Opposition, die gerne mehr und frühere Hilfe hätte. Ende April bekommen Mindestpensionistinnen und -pensionisten, Langzeitbezieherinnen und -bezieher von Kranken- und Rehageld, Arbeitslose und Notstandshilfebeziehende 150 Euro, Haushalte, die Mindestsicherung oder Sozialhilfe beziehen, sowie Studierende mit Studienbeihilfe 300 Euro.

Für pensionierte Ergänzungszulagenbeziehende wird der bereits im Dezember 2021 beschlossene Teuerungsausgleich nachvollzogen und ein zusätzlicher gewährt. Sie erhalten somit zweimal 150 Euro als Unterstützung. Daneben wird die CoV-bedingte Freistellung von Schwangeren, die mit 31. März 2022 auslaufen würde, bis 30. Juni verlängert.

Die Opposition stimmte den zahlreichen nötigen Gesetzesänderungen zwar größtenteils (ausgenommen von NEOS) zu, aber ihr waren die Einmalzahlungen angesichts der hohen Teuerung zu wenig – vor allem auch mit Blick darauf, dass der Einmarsch Russlands in der Ukraine einen weiteren Preisschub befürchten lässt.

Hospiz- und Palliativfonds fast einstimmig gebilligt

Beinahe einstimmig billigte der Nationalrat das Gesetz, mit dem – im Zusammenhang mit der Neuregelung der Sterbehilfe – ein Hospiz- und Palliativfonds geschaffen wird. Nur NEOS war dagegen, weil die Vorlage zu viele Mängel habe.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sah dagegen den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung gesichert, die ÖVP sprach sogar von einem „Jahrhundertgesetz“.