RH zu Kurzarbeit: Unbeabsichtigte Überzahlung von 500 Mio.

Der Rechnungshof (RH) hat bei der Überprüfung der CoV-Kurzarbeit für den Zeitraum März 2020 bis Ende März 2021 gravierende Mängel festgestellt. In der Antragsphase eins bis Ende Mai 2020 sei es „zu einer systematischen, nicht intendierten und nicht unmittelbar erkannten Überzahlung in der Größenordnung von 500 Millionen Euro“ gekommen, heißt es im heute veröffentlichten Rechnungshofbericht.

Laut RH wurde zu Beginn ein Berechnungsmodell angewandt, das nicht geeignet war. Die Festlegung des Berechnungsmodells der Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe in Phase eins sei „unter großem Zeitdruck“ erfolgt. Die Abwicklung der Kurzarbeit habe für das Arbeitsmarktservice (AMS) „eine außerordentliche administrative Herausforderung“ bedeutet. „Ab Sommer 2020 gelang es, den Abwicklungsprozess zu stabilisieren und zu professionalisieren“, so die RH-Prüfer.

Mehrfach geänderte Vorgaben

Den Abwicklungsaufwand für das AMS erhöhten zusätzlich die mehrfach geänderten Vorgaben zur CoV-Kurzarbeitsbeihilfe zwischen März 2020 und März 2021. Die ursprüngliche Fassung der Richtlinie vom 19. März 2020 wurde laut Rechnungshof bis Ende März 2021 zwölfmal – häufig rückwirkend – adaptiert.

Der Rechnungshof vermisste im überprüften Zeitraum auch ein Kontrollkonzept „zur gezielten Aufdeckung von unrechtmäßigem Förderbezug“. Das AMS habe Arbeitszeitaufzeichnungen nur in Ausnahmefällen angefordert, um zu Unrecht abgerechnete Ausfallstunden aufzudecken.