Wann Eltern für ihre Kinder haften

In einer Ferienwohnung kommt es zu einem Schaden, verursacht von einem Vierjährigen. Ein Fall für die Haftpflicht, denken die Eltern, doch die Versicherung winkt ab: Das Kind sei nicht deliktfähig und Eltern nicht haftbar. Das ist grundsätzlich zwar richtig, aber auch nicht ganz so einfach, sagen Verbraucherschützer.

Mehr dazu in help.ORF.at