In einer Ferienwohnung kommt es zu einem Schaden, verursacht von einem Vierjährigen. Ein Fall für die Haftpflicht, denken die Eltern, doch die Versicherung winkt ab: Das Kind sei nicht deliktfähig und Eltern nicht haftbar. Das ist grundsätzlich zwar richtig, aber auch nicht ganz so einfach, sagen Verbraucherschützer.
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