Vier Jahre nach einem international beachteten Journalistenmord in der Slowakei hat ein neuerliches Gerichtsverfahren gegen den mutmaßlichen Auftraggeber Marian Kocner begonnen. In dem heute neu aufgerollten Prozess sitzt zudem eine mutmaßliche Komplizin Kocners auf der Anklagebank.
Der damals 27 Jahre alte Enthüllungsjournalist Jan Kuciak und seine gleichaltrige Verlobte Martina Kusnirova waren am 21. Februar 2018 in ihrem Haus im Dorf Velka Maca erschossen worden.
Kuciak hatte über den Filz zwischen Politik und Wirtschaft geschrieben. Seine erst nach dem Doppelmord veröffentlichte letzte Reportage löste Massendemonstrationen aus, die zum Rücktritt der damaligen Regierung führten.
Prozess wird vermutlich Ende März fortgesetzt
Kocner ist angeklagt, den Mord bestellt und bezahlt sowie Vorbereitungen dafür organisiert zu haben. Die Neuauflage des Prozesses begann stockend: Die Angeklagten erklärten eine der Richterinnen für befangen und legten Beschwerde dagegen ein, dass dieser Einwand nicht akzeptiert wurde. Deshalb brach die Vorsitzende Richterin die Verhandlung nach wenigen Stunden ab.
Nun muss das oberste Gericht über die Beschwerde entscheiden. Der Prozess wird voraussichtlich erst Ende März fortgesetzt. Kurz davor hatte Kocner zudem behauptet, bei einer vorhergehenden Verhandlung mit geständigen Mitangeklagten seien Beweise und Zeugenaussagen manipuliert worden.
Freispruch sorgte 2020 für Empörung
Die beiden Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück. Bereits rechtskräftig verurteilt sind der geständige Doppelmörder und zwei Komplizen, die in Kocners Auftrag gehandelt haben sollen.
Dass Kocner und seine mutmaßliche Komplizin im September 2020 aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden, sorgte für internationale Empörung. Im Juni 2021 gab das Höchstgericht der Slowakei einem Einspruch der Anklage statt und hob diese Freisprüche auf.
Beide Angeklagten wurden inzwischen wegen anderer Straftaten verurteilt. Sie müssen daher auch dann jahrelang im Gefängnis bleiben, wenn das Gericht in Pezinok bei Bratislava sie von der Mordanklage neuerlich freisprechen sollte.