Vor ÖVP-U-Ausschuss: Anfrageserie zu Postenbesetzungen

Heute starten die Befragungen des Untersuchungsausschusses zu mutmaßlicher Korruption durch Vertreter der ÖVP. Als Nebentangente brachte NEOS nun parlamentarische Anfragen zu zig Postenbesetzungen in den Ministerien ein. In zwei Monaten sollten die Antworten eintreffen – dann läuft der U-Ausschuss bereits auf Hochtouren.

Eindrücke vom ÖVP-Untersuchungsausschuss
ORF.at/Roland Winkler

Im Fokus der Anfrageserie von NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper stehen Leitungspositionen in den insgesamt 13 Ministerien seit 2013. Konkret will sie wissen, wie oft die Geschäftseinteilung geändert wurde, welche Positionen dadurch vakant wurden bzw. neu zu besetzen waren.

Hintergrund dieser Frage ist, dass eine ressortinterne Organisationsänderung auch zu Neugestaltungen von Leitungspositionen führen kann. Ist das der Fall, muss ein Posten neu ausgeschrieben werden. Zuletzt wurde etwa die als „Supersektion“ bekannte Strafrechtssektion im Justizministerium geteilt. Wegen des Umbaus der Organisation mussten zwei Leitungspositionen neu besetzt werden.

Doppelbesetzung: Kabinett und Verwaltung

Mit weiteren Fragen will NEOS den Besetzungen mit Kabinettspersonal auf den Grund gehen. Seit Jahren kritisieren Oppositionsparteien sowie ehemalige Beamte und Beamtinnen eine Politisierung der Verwaltung.

Während politische Kabinette der einzelnen Minister und Ministerinnen wachsen, werde die Verwaltung vernachlässigt, so der Tenor. Das Ergebnis: Kabinettsbedienstete übernehmen in den Ressorts bestimmte Leitungspositionen, die mit Weisungsrechten ausgestattet sind – zusätzlich zu ihren Jobs im Kabinett.

So will Krisper etwa von den Mitgliedern der Bundesregierung wissen, wie viele Kabinettsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen zusätzlich einer Leitungsposition zugeteilt wurden. Dazu wird auch die Frage gestellt, wie das Bewerbungsverfahren ablief und wie viele sich für die ausgeschriebene Stelle beworben haben.

Behörden sind verpflichtet, Leitungsstellen auszuschreiben und Personalkommissionen einzusetzen, die die eingehenden Bewerbungen nach einem Punktesystem beurteilen. Nicht selten verweisen Minister und Ministerinnen bei Postenbesetzungen auf diese Bewertung.

Der frühere Sektionschef im Finanzministerium, Thomas Wieser, kritisierte kürzlich in einem „Standard“-Gastkommentar, dass Beförderungen „nicht aufgrund fachlicher Meriten, sondern nur noch nach parteipolitischen Kriterien vorgenommen“ wurden.

Generalsekretäre als Zwischenebene

Auch Generalsekretäre und -sekretärinnen werden in der Anfrageserie thematisiert. Der übergeordnete Posten ist umstritten, weil für dessen Besetzung keine Ausschreibung vorgesehen ist – obwohl der Generalsekretär seit 2018 gemäß Bundesministeriengesetz der „unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter“ ist.

Die unter der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Bestimmung, wonach Vertragsbedienstete, die mit der Leitung eines Generalsekretariats betraut wurden, auf ihren Antrag in den Bundesdienst aufzunehmen sind, wurde unter der ÖVP-Grünen-Regierung gestrichen.

Die Funktionsdauer des Generalsekretärs hängt zwar grundsätzlich vom Vertrauen des Ressortchefs ab. Allerdings haben einige Generalsekretäre zum Beispiel Sektionsleitungen inne und können auch ohne Generalsekretariat im Bundesdienst verbleiben. Im vergangenen Jahr hatte der Rechnungshof die Mehrfachzuteilungen kritisiert und „qualitätssichernde Maßnahmen“ gefordert.