Einreise für Nichtukrainer schwieriger

Ukrainische Flüchtlinge können derzeit ohne Probleme nach Österreich einreisen und sich auch von hier weiterbewegen. Das ergibt sich durch ein Abkommen mit den Schengen-Staaten, das ihnen in dem Raum drei Monate Bewegungsfreiheit zuschreibt. Anders sieht es bei Menschen aus, die zwar aus dem Kriegsland geflüchtet sind, aber keine ukrainische Staatsbürgerschaft haben. Ihnen kann die Einreise nach Österreich verwehrt werden.

Die NGO Mission Lifeline kritisierte heute, die Polizei im Burgenland habe eine geflüchtete Familie mit ukrainischem Aufenthaltstitel an der Grenze abgewiesen. Nähere Auskünfte zu dem Fall gab es seitens der Polizei vorderhand nicht. Das Innenministerium hielt aber grundsätzlich fest, dass die beiden Personengruppen unterschiedlich zu bewerten sind.

Hunderte Angebote für Quartier

Die Plattform der Bundesbetreuungsagentur zur Vermittlungen von Unterkünften für ukrainische Flüchtlinge lief unterdessen recht gut an. Bis heute Früh waren 510 Quartierangebote eingetroffen, mit denen geschätzt rund 1.500 bis 2.000 Personen untergebracht werden könnten, hieß es. Man geht davon aus, dass die Zahlen weiter steigen, da laufend neue Angebote eintreffen.

Wer Ukrainern Unterkünfte zur Verfügung stellen will, kann das über die Mailadresse nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at kundtun. Derzeit benötigt man diese Unterkünfte noch nicht. Die bisher eingetroffenen Flüchtlinge aus der Ukraine sind überwiegend privat untergekommen.