Leitung von Antikorruptionsbehörde: Weiter keine Ausschreibung

Seit gut zwei Jahren wird das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) interimistisch geleitet. Darauf machte gestern der ÖVP-Untersuchungsausschuss aufmerksam und vor einigen Wochen das Antikorruptionsvolksbegehren. Auf Anfrage, warum die Leitung bisher nicht nachbesetzt wurde, teilte das Innenministerium gegenüber ORF.at gestern mit, dass ein Arbeitsplatz nur nachbesetzt bzw. ausgeschrieben werden könne, wenn er vakant ist.

Im vorliegenden Fall des BAK-Direktorenposten sei das jedoch nicht der Fall, „weshalb bis dato lediglich eine vorläufige Betrauung erfolgen konnte“, hieß es vonseiten eines Ressortsprechers. Seit geraumer Zeit leitet Otto Kerbl als geschäftsführender Direktor die Geschäfte der Antikorruptionsbehörde.

Reform des BAK geplant

Der frühere BAK-Direktor wurde Anfang 2020 nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung auf eigenem Wunsch versetzt – bezüglich der Vorwürfe sprach er von einer Intrige. Auf die Frage, ob der frühere BAK-Chef wieder auf seinen Posten zurückkehren könnte, wollte das Ressort nicht näher eingehen.

Kurz nach dessen Versetzung betraute der damalige Innenminister Nehammer Lukas Berghammer mit der vorübergehenden Leitung des BAK. Wenig später dürfte Kerbl den Posten übernommen haben – wann genau ist unklar.

Im Untersuchungsausschuss ging Nehammer nicht näher auf die BAK-Leitung ein, die er als Innenminister selbst betraut hatte. Er verwies aber auf eine geplante Reform der Behörde, die eine gewisse Vorlaufzeit benötige. Es gehe nicht alles auf einmal, so der nunmehrige Kanzler.

BAK soll Korruption verhindern

Das BAK ist im Innenministerium angesiedelt und nach eigener Definition für die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption zuständig, also für Amtsdelikte wie Amtsmissbrauch und Bestechung. Dabei arbeitet das Bundesamt unter anderem mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zusammen.