Frankreich stellt Verfahren nach Germanwings-Absturz ein

Sieben Jahre nach dem Germanwings-Absturz in den Alpen hat die französische Justiz das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Das Strafgericht in Marseille kam zu dem Ergebnis, dass niemand habe vorhersehen und verhindern können, dass der Kopilot den Airbus am 24. März 2015 absichtlich zum Absturz bringt und gegen einen Berg steuert, sagte die Sprecherin der Kammer für Massenunfälle heute.

Alle 150 Menschen an Bord des Flugs von Barcelona nach Düsseldorf kamen ums Leben. Die meisten Opfer stammten aus Deutschland. In dem Verfahren hatten die Ermittler auch eine mögliche Verantwortung von Germanwings und der Konzernmutter Lufthansa klären wollen.

Die Richter entschieden, dass der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung weder gegen natürliche noch gegen juristische
Personen erfüllt ist. Damit sprachen sie etwa die von dem Kopiloten konsultierten Ärztinnen und Ärzte sowie die Geschäftsführer der Germanwings – heute Eurowings – und der Konzernmutter Lufthansa von jeglicher strafrechtlichen Verantwortung frei.