U-Haft für Ex-Ministerin Karmasin beantragt

Der am Mittwoch festgenommenen Meinungsforscherin und früheren ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin droht die U-Haft.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Wiener Landesgericht für Strafsachen einen entsprechenden Antrag eingebracht, teilte eine WKStA-Sprecherin heute mit. Als Haftgrund werde Tatbegehungsgefahr angenommen.

Darüber hinaus hielt sich die Behördensprecherin bedeckt. „Welche Erwägungen zu diesem Schritt geführt haben, können wir nicht bekanntgeben“, sagte sie. Die Entscheidung, ob die Meinungsforscherin, die im Dezember 2013 auf einem ÖVP-Ticket in die rot-schwarze Regierung unter Kanzler Werner Faymann (SPÖ) aufgenommen wurde, in U-Haft muss, wird noch heute fallen.

In der Festnahmeanordnung der WKStA waren als Haftgründe Tatbegehungsgefahr und Verdunkelungsgefahr angeführt worden. Letzteres wird jetzt nicht mehr geltend gemacht. Weshalb dieser Haftgrund wegfiel, wollte die WKStA gegenüber der APA nicht begründen.