U-Haft für Ex-Ministerin Karmasin

Über Ex-ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin ist die U-Haft verhängt worden. Diese hatte die WKStA zuvor beantragt. Diese wirft ihr Tatbegehungsgefahr vor.

Vorerst auf 14 Tage festgelegt

Karmasin, die eine zentrale Rolle in der ÖVP-Inseratenaffäre gespielt haben soll, war ab 14.00 Uhr im Grauen Haus vom zuständigen Haft- und Rechtschutzrichter vernommen worden. Am Ende musste die 55-Jährige zur Kenntnis nehmen, dass sie vorerst eine Zelle in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt zu beziehen hat. Die U-Haft gilt zunächst für 14 Tage, dann hat eine erste Haftprüfung stattzufinden.

Neben den Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre geht es in der gestern bekanntgewordenen Festnahmeanordnung der WKStA auch um bisher nicht bekannte Verdachtslagen. Für die WKStA war die Festnahme der Ex-Ministerin laut der Anordnung unter anderem deshalb erforderlich, weil die Behörde befürchtet, Karmasin könnte ansonsten „versuchen, Mitbeschuldigte und Zeugen zu beeinflussen, die Spuren der Tat zu beseitigen oder sonst die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren“, heißt es in der Festnahmeanordnung.

Denn Karmasin – und das war bisher nicht bekannt – soll noch bis Mitte 2021 wettbewerbsbeschränkende und damit rechtswidrige Absprachen in mehreren Vergabeverfahren inszeniert haben.