Bostoner Attentäter droht nun wieder Todesstrafe

Dem „Boston-Bomber“ Dschochar Zarnajew droht nun doch eine Hinrichtung. Das oberste US-Gericht entschied, dass die zuvor im Prozess um den islamistischen Bombenanschlag auf den Marathonlauf in Boston 2013 verhängte Todesstrafe rechtmäßig ergangen sei.

Aufhebung aufgehoben

Ein Berufungsgericht hatte 2020 das Todesurteil gegen den gebürtigen Tschetschenen aufgehoben und unter anderem argumentiert, in dem Prozess sei nicht sichergestellt worden, dass die Geschworenen unvoreingenommen gegenüber Zarnajew seien. Der Supreme Court kehrte diesen Beschluss in seiner Entscheidung, die gestern veröffentlicht wurde, nun um.

„Dschochar Zarnajew hat abscheuliche Verbrechen begangen“, hieß es in den Ausführungen des obersten Gerichts. Die Verfassung garantiere ihm dennoch ein faires Verfahren vor einer unparteiischen Jury. Das habe er bekommen. Das Urteil des Berufungsgerichts werde daher aufgehoben.

Zarnajew hatte im April 2013 gemeinsam mit seinem älteren Bruder Tamerlan im Zieleinlauf des Marathons in Boston im Bundesstaat Massachusetts zwei mit Schnellkochtöpfen gebastelte Sprengsätze gezündet. Dabei waren drei Menschen – darunter ein achtjähriger Bub – getötet und 260 verletzt worden.

Hinrichtung möglich, weil nach Bundesrecht verurteilt

Bei einer tagelangen Verfolgungsjagd wurden Tamerlan Zarnajew und ein Polizist getötet. Dschochar Zarnajew wurde kurz nach dem Anschlag schwer verletzt gefasst. Er gestand die Tat und sitzt heute in einem Hochsicherheitsgefängnis.

Zarnajew konnte zum Tode verurteilt werden, obwohl Massachusetts die Todesstrafe bereits in den frühen 1980er Jahren abgeschafft hatte, weil er nach Bundesrecht vor Gericht gestellt wurde.