FFP2-Maskenpflicht in Ordinationen aufrecht

Der gestrige Tag hat umfangreiche Lockerungen der CoV-Schutzmaßnahmen in Österreich gebracht. In Ordinationen und Gruppenpraxen bleibt die FFP2-Maskenpflicht aber bestehen. Darauf machte die Österreichische Ärztekammer heute aufmerksam.

Laut Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums haben Patienten und Patientinnen, Besucher und Begleitpersonen in Ordinationen und Gruppenpraxen weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer müssen jedenfalls bei unmittelbarem Patientenkontakt eine FFP2-Maske tragen. „Dies dient sowohl zum Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch dem Schutz unserer Gesundheitseinrichtungen und damit unser aller Versorgung“, so die Ärztekammer.