T-Mobile wegen Irreführung bei Gratishandy verurteilt

„Gratisangebote“ des Magenta-Vorläufers T-Mobile beschäftigen öfters die Gerichte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Mobilfunkanbieter nun wegen „irreführender Geschäftspraktik“ bei einem „Handy um null Euro“ verurteilt. Das angeblich kostenlose Mobiltelefon stellte sich als nicht geschenkt heraus. Das Urteil ist rechtskräftig.

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