Arbeitnehmerentsendung: EuGH-Urteil zu Österreich

Sanktionen bei Meldeverstößen im Zuge der Arbeitnehmerentsendung müssen verhältnismäßig sein. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in einem Urteil zum österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz festgestellt. Das österreichische Gericht kann demnach eine nationale Sanktionsregelung anwenden, die gegen die EU-Entsenderichtlinie verstößt, sofern es die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen sicherstellt.

In dem Rechtsstreit (C-205/20) geht es um die Gesellschaft CONVOI mit Sitz in der Slowakei, sie hat Arbeitnehmer an eine Gesellschaft mit Sitz in Fürstenfeld entsandt.

Nach Kontrollen verhängte die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld 2018 eine Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro gegen das Unternehmen wegen der Nichteinhaltung mehrerer Verpflichtungen, unter anderem zur Aufbewahrung und Zurverfügungstellung von Lohn- und Sozialversicherungsunterlagen. Das Unternehmen erhob gegen die Strafe Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Steiermark.