Karmasin: Antrag auf Enthaftung gestellt

Die letzte Woche festgenommene frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin will so rasch wie möglich auf freien Fuß kommen. Wie die Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, gestern auf APA-Anfrage mitteilte, wurde von Verteidiger Norbert Wess und der auf White-Collar-Crime spezialisierten Anwaltskanzlei Kollman Wolm ein Enthaftungsantrag eingebracht. Darin würden die Voraussetzungen der U-Haft bestritten.

Karmasin war nach ihrer Festnahme mehrere Stunden als Beschuldigte vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zu den Vorwürfen in der ÖVP-Inseratenaffäre vernommen und im Anschluss wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden.

Karmasin verstärkte Verteidigungsteam

Karmasin hatte vor Einbringen des Enthaftungsantrags ihre Verteidiger-Riege verstärkt. Mit Philipp Wolm hat sie nun einen ausgewiesenen Haftrechtsexperten zur Seite. Wann über den Enthaftungsantrag entschieden wird, ist unklar. Termin gibt es dafür noch keinen. Es dürfte allerdings mit einer baldigen Entscheidung zu rechnen sein.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verdächtigt sie, „Urheberin und maßgebliche Ideengeberin“ eines PR-Tools gewesen zu sein, von dem der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ÖVP mittels vom Steuerzahler finanzierten Umfragen profitiert haben sollen.

Für Karmasin gilt – ebenso wie für Kurz und die weiteren Verdächtigen, darunter mehrere langjährige Kurz-Vertraute, Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid und die Medienmacher Helmuth und Wolfgang Fellner – die Unschuldsvermutung.