Sonderrecht für ukrainische Geflüchtete vorerst für ein Jahr

Das Regulativ für Geflüchtete aus der Ukraine steht fest. Das Innenministerium hat gestern die dafür notwendige Verordnung fertiggestellt, die nach einem Umlaufbeschluss des Ministerrats heute noch vom Hauptausschuss verabschiedet werden muss. Dieser zufolge können Ukrainerinnen und Ukrainer und in dem Land Schutzberechtigte zunächst ein Jahr in Österreich bleiben und auch hier arbeiten.

Auf ein Detail wurde beim Pressebriefing des Landes Kärnten aufmerksam gemacht. So fallen auch Menschen in den Aufenthalts- und Grundversorgungsplan, die keine ukrainischen Staatsbürger sind, sondern „nur“ über einen gültigen, dortigen Aufenthaltstitel verfügen – mehr dazu in kaernten.ORF.at.

Alle anderen Personen, die aus dem Kriegsland nach Österreich flüchten, dürfen zwar einreisen, erhalten aber nicht dieselben Rechte. Sie werden bei der Heimreise in ihre Herkunftsländer unterstützt, sofern diese möglich ist. Sollten sie hier bleiben wollen, müssen sie einen Asylantrag stellen, geht es aus einem Text des Innenressorts hervor. Allzu viel Druck wird man da fürs Erste offenbar nicht machen. Wie Grünen-Mandatar Georg Bürstmayr in einer Aussendung betonte, können diese Menschen wenn nötig auch über mehrere Wochen zur Ruhe kommen und sich neu orientieren.

Verlängerung möglich

Sollte nach dem 3. März 2023 eine weitere Verlängerung der Regeln notwendig sein, geschieht dies für sechs Monate automatisch. Das Aufenthaltsrecht erlischt allerdings, wenn der Betreffende das Bundesgebiet nicht bloß kurzfristig verlässt.

Die Regierung bewegt sich mit der Verordnung entlang einer Richtlinie, die seitens der EU vorgegeben wurde. Mit der österreichischen Umsetzung ist für das Innenministerium sichergestellt, dass allen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten müssen, rasch und unbürokratisch geholfen wird. Mit diesem vorübergehenden Schutz werden geflüchtete Ukrainer auch Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und zu medizinischer Versorgung erhalten.

Suche nach weiteren Unterkünften

Wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), der sich für die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung bedankt, betont, kommen große Herausforderungen auf Österreich zu. Vor allem Unterkünfte für Ukrainerinnen und Ukrainer werden benötigt, und die Bereitstellung und Vorbereitung dieser Nachbarschaftsquartiere bedürfe einer gemeinsamen Kraftanstrengung.

Zielgruppe des besonderen Schutzes sind vertriebene Staatsbürger der Ukraine, Bürger des Landes, die bereits vor dem 24. Februar in Österreich aufhältig waren, Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz in der Ukraine sowie Familienangehörige. Das inkludiert Ehegatten und eingetragene Partner, minderjährige Kinder und enge Verwandte im gleichen Haushalt.

Darüber hinaus wird Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, die sicher in ihr Heimatland zurückkehren können, die Einreise nach Österreich aus humanitären Gründen gewährt. Danach werden sie bei der Weiterreise unterstützt.

Personen, die nicht sicher in ihren Herkunftsstaat zurückkehren können, können einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich stellen, der im Rahmen eines Asylverfahrens individuell geprüft wird.

Zugang zum Arbeitsmarkt

Personen, die aufgrund ihrer Hilfsbedürftigkeit unmittelbar Unterstützung benötigen, werden im Rahmen der Grundversorgung des Bundes und der Länder durch die Gewährung von Unterkunft, Verpflegung sowie Krankenversorgung unterstützt. Die Einbeziehung der Geflüchteten in die Krankenversicherung wird in einer eigenen Verordnung geregelt. Sie erhalten auch Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Derzeit werden allein in den Betreuungseinrichtungen des Bundes bereits über 600 Vertriebene aus der Ukraine untergebracht. Bezüglich finanzieller Regelungen, wie Kostensätze und Ankunfts- bzw. Transferquartiere finden Abstimmungen mit den Ländern statt.