Mehrere Wasserkraftwerke in Oberösterreich, darunter große Donaukraftwerke, könnten nach Ansicht der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft keine naturschutzrechtliche Bewilligung haben. Das hat LHStv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) gestern bekanntgemacht. Nun steht man vor der kuriosen Frage, wie man diesem jahrzehntelangen mutmaßlichen Versäumnis begegnet. Naturschutzreferent Haimbuchner befürchtet „millionenschwere Auflagen“ und kritisiert „bürokratische Spitzfindigkeiten“.
Umweltanwalt Martin Donat sieht die Sache pragmatischer: Es gehe um Rechtssicherheit. Dass niemand einen Abriss verlangen werde, „liegt auf der Hand“. Er erhofft sich allerdings punktuelle Auflagen, die nach der Wasserrahmen-Richtlinie der EU nötig und überfällig seien, wie etwa die Unterwassereintiefung bei Ottensheim.
Auch Ottensheim-Wilhering betroffen
Zur Vorgeschichte: Bei den Arbeiten für eine Stellungnahme zum Managementplan für Natura-2000-Gebiete habe man das Fehlen der naturschutzrechtlichen Bewilligungen entdeckt, so Donat.
Es geht um jene Anlagen, die zwischen 1965 und 1982 errichtet wurden. Betroffen dürften laut Donat die Verbund-Kraftwerke Ottensheim-Wilhering, Abwinden-Asten und Wallsee-Mitterkirchen an der Grenze zu Niederösterreich sein. Ebenso zutreffen dürfte die Situation auf Anlagen an Enns und Traun, die genaue Zahl ist nicht bekannt.
Laut Haimbuchner prüft das Land derzeit, ob nach damaliger Rechtslage eine solche naturschutzrechtliche Bewilligung zwingend erforderlich gewesen wäre. Er geht davon aus, dass man die Rechtslage damals so interpretiert habe, dass durch die bundesrechtliche Genehmigung der Kraftwerke landesrechtliche Bewilligungen – eine solche ist die Naturschutzbewilligung – mitumfasst sein würden. Laut Donat sieht die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs das aber anders.