Haftprüfung für Ex-Ministerin Karmasin

Heute entscheidet das Wiener Landesgericht für Strafsachen, ob die am 2. März fest- und am 4. März in U-Haft genommene frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin weiter in einer Zelle in der Justizanstalt Josefstadt verbleibt. Der zuständige Richter hat für Mittag einen Haftprüfungstermin anberaumt, nachdem Karmasins Verteidiger Norbert Wess und Philipp Wolm in der Vorwoche einen Enthaftungsantrag eingebracht hatten.

Die Anwälte bestreiten das Vorliegen eines Haftgrunds, während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die gegen Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei und Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen ermittelt, weiter von Tatbegehungsgefahr ausgeht.

Diese sei gegeben, „weil die Gefahr besteht, die Beschuldigte werde auf freiem Fuß eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihr angelasteten wiederholten und fortgesetzten Handlungen“, hatte die WKStA in ihrem Festnahmeanordnungsantrag ausgeführt.