Karmasin bleibt in U-Haft

Die frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin bleibt weiter in U-Haft. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat gestern einen Enthaftungsantrag ihrer Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm abgewiesen. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Der zuständige Richter habe entschieden, „dass die U-Haft nicht gegen gelindere Mittel substituierbar ist“, sagte Salzborn.

Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr bleibt damit aufrecht. Formal nächster Haftprüfungstermin wäre der 14. April. Die Rechtsvertreter Karmasins haben allerdings die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landesgerichts Beschwerde einzulegen, mit der sich dann zeitnah das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen müsste.

Vorwurf der Untreue und Bestechlichkeit

Die Anwälte bestreiten das Vorliegen eines Haftgrunds, während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die gegen Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei und Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen ermittelt, weiter von Tatbegehungsgefahr ausgeht.

Diese sei gegeben, „weil die Gefahr besteht, die Beschuldigte werde auf freiem Fuß eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihr angelasteten wiederholten und fortgesetzten Handlungen“, hatte die WKStA in ihrem Festnahmeanordnungsantrag ausgeführt.