Flüchtlinge brauchen „blaue Karte“ für Arbeitsmarkt

Um in Österreich künftig arbeiten zu können, benötigen ukrainische Flüchtlinge eine „blaue Aufenthaltskarte“ für Vertriebene und eine Beschäftigungsbewilligung. Derzeit sind vor allem Frauen und Kinder auf der Flucht.

Zuständig für die Aufenthaltskarte ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Die blaue Karte soll dann direkt aus der Staatsdruckerei per Post zugestellt werden.

Temporär voller Zugang zu Arbeitsmarkt

„Alle beteiligten Stellen arbeiten bereits intensiv daran, dass dieser Prozess möglichst rasch abläuft“, hieß es vom Arbeitsmarktservice (AMS). Sobald die „blaue Karte“ vorliege, könne eine Vormerkung beim AMS zur Unterstützung erfolgen. „Für die Aufnahme einer Beschäftigung braucht es dann noch eine Beschäftigungsbewilligung. Auch dies wird aber aufgrund der besonderen Situation sehr rasch gehen“, erklärte das AMS.

Ukrainische Flüchtlinge erhalten wegen des Kriegs temporär vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Allerdings muss der Arbeitgeber beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung einholen.

Zugang zum Bildungssystem

Laut EU-Massenzustromrichtlinie haben die geflüchteten Kinder aus der Ukraine auch Zugang zum Bildungssystem. Man gehe auch hier davon aus, dass sich „alle staatlichen und privaten Stellen rasch und unbürokratisch bemühen werden, damit die Erziehungsberechtigten einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können“, so das AMS.

Das AMS bittet Menschen aus der Ukraine bei Beratungsgesprächen darum, eine Person zur Übersetzung und die „blaue Aufenthaltskarte“ mitzunehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AMS, die Ukrainisch oder Russisch sprechen, werden auch für Übersetzungstätigkeiten bzw. in der Folge für die Erstbetreuung in Wien eingesetzt. Das AMS hat auch eigene Informationen für ukrainische Flüchtlinge auf Ukrainisch, Englisch und Deutsch online gestellt.