OGH: Schadensersatz bei Flugüberbuchung

Wird ein Flug abgesagt, weil er überbucht ist, steht Passagieren und Passagierinnen die Erstattung der Ticketkosten und eine Ausgleichszahlung zu. Die Airline muss aber auch etwaige Folgekosten für Hotel und Mietwagen übernehmen. Zu diesem Urteil kam der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Fluglinie EasyJet.

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