Knapp 300 Whistleblower-Meldungen gingen im Vorjahr an FMA

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) bekommt Jahr für Jahr mehr Meldungen von Whistleblowern, die auf Missstände in von der FMA beaufsichtigten Unternehmen aufmerksam machen oder dubiose Anbieter melden wollen.

2021 waren es schon knapp 300 (298) und damit 7,2 Prozent mehr als im Jahr davor, teilte die Aufsicht heute mit. Deutlich zugenommen haben vor allem die Hinweise im Wertpapierbereich.

Von den 298 Meldungen, die bei der FMA eingingen, betrafen 235 tatsächlich den gesetzlichen Aufsichtsauftrag der FMA. Rund ein Drittel davon bezog sich auf Anlagebetrug. Etwa jeder zweite Hinweis in dem Gebiet stand im Zusammenhang mit Kryptoassets.

45 Prozent bezogen sich auf betrügerische Angebote mit traditionellen Anlageformen wie Aktien und Gold sowie auf verschiedene Arten des Vorschussbetrugs.

Bei Kryptowährungen werde oft auf dubiosen oder kriminellen Onlineplattformen mit Produkten wie finanziellen Differenzgeschäften (CFDs), Fremdwährungshandel (Forex) und binären Optionen geworben. Die FMA warnt jedoch, dass das Angebot binärer Optionen an Kleinanleger in der EU verboten und das Angebot von CDFs stark eingeschränkt ist.

32 Anzeigen bei Staatsanwaltschaft

Infolge der Hinweise wurden im Vorjahr zehn Investorenwarnungen ausgegeben, zudem gingen 32 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein. „Unsere Whistleblower-Plattform ist eine wichtige Informationsquelle für die Aufsicht. Insbesondere ist sie ein – oft auch präventiv wirkendes – Instrument im Kampf gegen Anlagebetrug sowie unseriöse Marktpraktiken“, sagten die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller.