Kurzarbeit kostete bis Ende Jänner rund 9,3 Mrd. Euro

Die CoV-Kurzarbeit hat den österreichischen Staat von März 2020 bis Ende Jänner 2022 rund 9,27 Milliarden Euro gekostet. Das geht aus den Berichten von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) an den Sozialausschuss des Nationalrats hervor. Inklusive noch offener Verpflichtungen habe sich die Kurzarbeit-Budgetbelastung Ende Jänner auf rund 11,12 Milliarden Euro belaufen, geht aus einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz hervor. Verlängert wurde indes die Dauer der Gewährung.

Die Ausschussmitglieder bewerteten die Kurzarbeit in der gestrigen Sitzung unterschiedlich. Für den ÖVP-Abgeordneten Ernst Gödl hat sich die Kurzarbeit bewährt und ist ein „taugliches Instrument“ zur Absicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen in der Pandemie. Gerald Loacker (NEOS) und Dagmar Belakowitsch (FPÖ) verwiesen auf das „vernichtende Urteil“ des Rechnungshofes.

Rechnungshof stellte gravierende Mängel bei Kurzarbeit fest

Der Rechnungshof hat bei der kürzlich veröffentlichen Überprüfung der CoV-Kurzarbeit für den Zeitraum März 2020 bis Ende März 2021 gravierende Mängel festgestellt. Unter anderem gab es aus Sicht des Rechnungshofs eine unbeabsichtigte Überzahlung von 500 Millionen Euro. SPÖ-Mandatar Michael Seemayer (SPÖ) zeigte sich über den Anstieg der Anträge auf Kurzarbeit aufgrund des Kriegs in der Ukraine besorgt.

Die Kurzarbeit sei grundsätzlich eine ökonomische Kosten-Nutzen-Abwägung gewesen, sagte Kocher laut Parlamentskorrespondenz im Sozialausschuss. Ohne deren Einführung wäre es zu hoher Arbeitslosigkeit gekommen. Derzeit werde die Kurzarbeit aufgrund von Lieferengpässen durch den Krieg stärker genützt, so der Arbeitsminister. Der von Loacker geforderten Rückzahlung von Überförderungen erteilte Kocher eine Absage. Rückforderungen seien gesetzlich ausgeschlossen.

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ wurde im Ausschuss eine Verlängerung der Gewährung von Kurzarbeitsbeihilfen auf den Weg gebracht. Demnach können bis Ende Mai Beihilfen bei pandemiebedingter Kurzarbeit auch ohne besondere Begründung über 24 Monate hinaus gewährt werden. Kocher betonte, dass es sich dabei um keine Verlängerung der Kurzarbeit an sich handle, sondern um eine Verlängerung für jene Betriebe, die bereits seit 24 Monaten in Kurzarbeit sind und noch keine volle Geschäftstätigkeit aufnehmen konnten.