OStA-Chef Fuchs soll zu Datenlöschung recherchiert haben

Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, soll kurz vor der Sicherstellung seines Mobiltelefons im März 2021 im Internet intensiv nach Informationen über Datenlöschung und -wiederherstellung, verschlüsselte Kommunikation und Wertkartenhandys gesucht haben. Das ist laut Onlinebericht des „profil“ dem Aktenvermerk eines IT-Experten der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu entnehmen. Diese ermittelt gegen Fuchs wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Browserverlauf ausgewertet

Der IT-Experte hat auch den Browserverlauf von Fuchs’ Handy ausgewertet – und zwar seine Internetaktivitäten kurz vor dem Auftritt im parlamentarischen U-Ausschuss am 10. März und der Sicherstellung seines Handys am 15. März des Vorjahres. Dabei fand der Experte, wie es in dem 144-seitigen Bericht heißt, „sehr viele Indikatoren“, welche auf „Recherchen rund um die Themen Datenlöschung und Datenwiederherstellung, sowie mögliche Verschleierung von Kommunikation hindeuten“.

Außerdem hatte Fuchs laut „profil“ in den Cloud-Dienst Dropbox einen Aktenteil hochgeladen, der eine „Verschlusssache“ war. Ein Fragment dieses Verschlussakts habe sich wiederum auf dem Diensthandy des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek gefunden.

StA Innsbruck ermittelt gegen Pilnacek

Gegen den mittlerweile suspendierten Pilnacek ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen vermuteter Weitergabe geheimer Informationen aus Ermittlungsakten. Er soll eine Hausdurchsuchung bei dem Unternehmer Michael Tojner verraten haben – angestiftet von Tojners Rechtsberater, Ex-ÖVP-Justizminister, -Vizekanzler und -Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter.

Fuchs ist noch im Amt, aber Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat ihm nach der Beschlagnahmung des Handys einen Teil der Kompetenzen entzogen. Er erklärte zu dem IT-Bericht gegenüber „profil“, er sei sich sicher, als Leiter der OStA Wien „immer korrekt und im Einklang mit allen gesetzlichen Vorgaben gehandelt zu haben“. Er hat ebenso wie Pilnacek alle Vorwürfe bestritten, es gilt die Unschuldsvermutung.