Alle Kontaktpersonen ohne vollständigen CoV-Immunschutz müssen seit heute nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen gelten für die Betroffenen nun „Verkehrsbeschränkungen“: Bei Kontakt mit anderen Personen muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden, auch in Außenbereichen. Die Vertreter der Pflegekräfte kritisierten unterdessen die Lockerung bei der Quarantäne für Pflegepersonal.
Untersagt sind etwa Besuche von Einrichtungen, wo das nicht möglich ist, etwa die Gastronomie und Fitnessstudios. Auch Besuche in Gesundheitseinrichtungen sind untersagt.
Empfehlung des Ministeriums
Laut den auf der Website des Gesundheitsministeriums veröffentlichten Empfehlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung müssen als Kontaktpersonen Eingestufte bei Kontakt mit anderen Personen eine FFP2-Maske (oder höherwertig) tragen.
Das gilt auch innerhalb des privaten Wohnbereichs. Bei Kindern von sechs bis 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz, jüngere Kinder sind davon nicht erfasst.
Bei dieser Vorgabe handelt es sich um eine Empfehlung des Ministeriums, die per Erlass von den lokalen Gesundheitsbehörden jeweils im Einzelfall umgesetzt wird. Jeweils gut begründet kann die Behörde das Vorgehen in eigenem Ermessen entscheiden, hieß es dazu auf APA-Anfrage aus dem Gesundheitsressort.
Verlassen der Wohnung grundsätzlich möglich
Komplett untersagt ist Kontaktpersonen (auch mit Maske) der Besuch von Großveranstaltungen und Ähnlichem (Sportveranstaltungen, Konzerte etc.). Auch der Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen und von „risikobehafteten Settings“ ist nicht erlaubt. Das gilt etwa für Alters- und Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, Obdachlosenheime, Gefängnisse und Flüchtlingsheime.
Möglich sind hingegen grundsätzlich das Verlassen der Wohnung sowie etwa das Einkaufen, die Besorgung der Grundversorgung sowie die Arbeit mit durchgängigem Tragen einer FFP2-Maske.
Vollständig Immunisierte keine Kontaktpersonen
Grundsätzlich nicht als Kontaktpersonen einzustufen sind vollständig immunisierte Personen mit drei „immunologischen Ereignissen“ (z. B. drei Impfungen) – bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr reichen zwei solcher Ereignisse.
Auch Personen, die innerhalb der letzten drei Monate vor dem Kontakt von einer Infektion mit der Omikron-Variante genesen sind, gelten nicht als Kontaktperson. Ebenfalls nicht als Kontaktperson eingestuft werden Personen, sofern bei ihrem Kontakt zum bestätigten Fall „geeignete und nachvollziehbar korrekt umgesetzte Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos“ angewandt wurden. Darunter fällt etwa das beidseitige Tragen einer FFP2-Maske.
ÖGKV: Keine weiter Benachteiligung gefallen lassen
Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) übte an den Lockerungen generell und an den geplanten Quarantäneverkürzungen im Gesundheitsbereich im Speziellen scharfe Kritik. Auch das Pflegepersonal habe wie alle anderen Bürger das Recht, in Ruhe gesund zu werden und sich zu erholen. „Wir sehen eine weitere Verkürzung der Quarantänevorschriften für das Personal in Spitälern und Langzeitpflegeeinrichtungen kritisch und warnen dezidiert davor“, sagte ÖGKV-Präsidentin Elisabeth Potzmann in einer Aussendung.
Das ohnehin schon ausgelaugte Pflegepersonal, das seit Beginn der Pandemie am Anschlag arbeite, werde sich keine weitere Benachteiligung gefallen lassen. „Die professionellen Pflegepersonen sind am Limit, kündigen, haben Burn-out. Sie jetzt auch noch dazu zu zwingen, halb genesen arbeiten zu gehen, und insbesondere die Aufforderung, positiv getestet zu arbeiten, wird das Fass zum Überlaufen bringen“, warnte Potzmann.