Tina: Abschiebung nach Georgien rechtswidrig

Die Abschiebung der damals zwölfjährigen Tina, ihrer damals fünfjährigen Schwester und ihrer Mutter im Jänner 2021 nach Georgien war rechtswidrig. Das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Wie aus dem gestern von Anwalt Wilfried Embacher auf Twitter veröffentlichten Urteil hervorgeht, gab das BVwG den Beschwerden gegen die Abschiebung statt.

Das Urteil bezieht sich auf eine Maßnahmenbeschwerde gegen die fremdenpolizeiliche Abschiebung am 28. Jänner 2021, die als rechtswidrig erkannt wurde. Der Asylbescheid und die Rückkehrentscheidung standen dabei nicht zur Debatte, hier war der Rechtsweg bereits ausgeschöpft. Gegen dieses Urteil des BVwG als Erstinstanz könnte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) noch Revision einlegen. Darüber hätte dann der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu entscheiden.

BFA-Direktor weist Vorwürfe zurück

Das BFA wies den Vorwurf, ohne erneute Abwägung die Abschiebung vollzogen zu haben, zurück und betonte, dass die letzte Prüfung über die Zulässigkeit unmittelbar vor der Abschiebung stattgefunden habe. Das Bundesamt stellte auch fest, dass seit der letzten rechtskräftigen Entscheidung zur Ausreiseverpflichtung die Mutter vier Abschiebeversuche vereitelt habe.

BFA-Direktor Gernot Maier bekräftigte in der ZIB2, dass drei Tage vor der Abschiebung geprüft und dokumentiert worden sei, ob sich gravierende Änderungen ergeben hätten und die Abschiebung zulässig sei.

Asylamtsdirektor Maier zu rechtswidriger Abschiebung

Gernot Maier, der Chef des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, war zu Gast in der ZIB2 und sprach über die Abschiebung der damals zwölfjährigen Tina und ihrer Familie im Jänner 2021 nach Georgien.

Er argumentierte zudem, dass das rechtswidrige Verhalten der Mutter der Tochter nicht vorwerfbar, aber zurechenbar sei, denn die Mutter sei Obsorgeberechtigte. Und diese habe sich mit allen Mitteln insgesamt siebenmal der Abschiebung entzogen.

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