FFP2-Verschärfung und neue Quarantäneregel steht

Die bereits Ende letzter Woche angekündigte Ausdehnung der Maskenpflicht und die Verkürzung der Absonderung für Coronavirus-Infizierte ist nun fix. Nach zähem innerkoalitionärem Ringen legte das Gesundheitsministerium heute am späten Nachmittag die neuen Regeln vor. Demnach wird die Maskenpflicht auf alle Innenräume ausgedehnt – für Nachtgastronomie und Veranstaltungen ab 100 Personen ohne Sitzplatz ist es alternativ auch möglich, Personen ohne Maske, dafür mit 3-G-Nachweis einzulassen.

In Kraft treten die Neuerungen morgen. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hatte die Änderungen im Kern bereits am vergangenen Freitag angekündigt und damals noch von einer generellen Maskenpflicht in Innenräumen gesprochen, die eigentlich bereits mit dem heutigen Mittwoch in Kraft treten hätte sollen. Heute einigte man sich nun auf eine etwas aufgeweichte Variante.

Zwar ist die FFP2-Maske künftig wieder überall in Innenräumen zu tragen. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen: Neben dem privaten Wohnbereich muss generell auch am Verabreichungsplatz in der Gastronomie (wo grundsätzlich Maskenpflicht herrscht) keine Maske getragen werden, ebenso nicht bei Proben und künstlerischen Darbietungen in fixer Zusammensetzung (beruflich wie privat).