Pro Tag haben Österreichs Anklagebehörden im vergangenen Jahr rund 40 besondere Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen, Öffnungen privater Post und Ähnliches angeordnet. Das berichtet der „Kurier“ (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf die Beantwortung einer Anfrage von NEOS durch Justizministerin Alma Zadic (Grüne). 14.506 solcher Maßnahmen waren es demnach 2021.
285-mal wurden im Vorjahr Lauschangriffe angeordnet. Dem gegenüber stehen 15 Verurteilungen, so der „Kurier“. Die meisten besonderen Ermittlungsmaßnahmen ordnete die Staatsanwaltschaft Wien – 41 Prozent – an, gefolgt von der Grazer Anklagebehörde mit 10,6 Prozent.
139 besondere Überwachungsmaßnahmen gingen auf eine Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zurück, das habe zu einem Verfahren geführt, bei dem es – zumindest bisher – keine Verurteilung gegeben habe.