Pro Tag rund 40 besondere Ermittlungsmaßnahmen angeordnet

Pro Tag haben Österreichs Anklagebehörden im vergangenen Jahr rund 40 besondere Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen, Öffnungen privater Post und Ähnliches angeordnet. Das berichtet der „Kurier“ (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf die Beantwortung einer Anfrage von NEOS durch Justizministerin Alma Zadic (Grüne). 14.506 solcher Maßnahmen waren es demnach 2021.

285-mal wurden im Vorjahr Lauschangriffe angeordnet. Dem gegenüber stehen 15 Verurteilungen, so der „Kurier“. Die meisten besonderen Ermittlungsmaßnahmen ordnete die Staatsanwaltschaft Wien – 41 Prozent – an, gefolgt von der Grazer Anklagebehörde mit 10,6 Prozent.

139 besondere Überwachungsmaßnahmen gingen auf eine Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zurück, das habe zu einem Verfahren geführt, bei dem es – zumindest bisher – keine Verurteilung gegeben habe.