„Russland-Affäre“: Trump klagt Clinton

Ex-US-Präsident Donald Trump hat seine einstige Kontrahentin Hillary Clinton und weitere Politiker der Demokratischen Partei wegen angeblicher Verleumdung im Zusammenhang mit der „Russland-Affäre“ geklagt. Clinton „und ihre Gefolgsleute“ hätten sich im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahl 2016 „aus reiner Bosheit verschworen, um die falsche Erzählung zu spinnen“, dass der republikanische Präsidentschaftskandidat Trump mit Russland zusammenarbeite, heißt es in der gestern bei einem Bundesgericht in Florida eingegangenen Klage.

Um ihre „Intrige“ zu untermauern, hätten Clinton und ihre Unterstützer „Beweise gefälscht, die Strafverfolgungsbehörden betrogen“ und ihren Zugang „zu hochsensiblen Datenbanken ausgenutzt“, heißt es in der Klage weiter. Dies sei „so ungeheuerlich, staatsfeindlich und aufwieglerisch“, dass selbst die Watergate-Affäre dagegen „blass“ aussehe.

Weitere Personen geklagt

Neben Clinton, die in der Präsidentschaftswahl 2016 gegen Trump angetreten war, werden in dem Dokument auch Clintons damaliger Wahlkampfmanager John Podesta und der frühere FBI-Chef James Comey als Beschuldigte aufgeführt, daneben auch die am Wahlkampf der Demokraten beteiligte Anwaltskanzlei Perkins Coie und die Firma Fusion GPS.

Zudem wird der frühere britische Geheimagent Christopher Steele genannt, der vor der Präsidentschaftswahl 2016 ein Dossier angelegt hatte, von dem es hieß, dass es kompromittierende Informationen über Trump enthalte. Trump bezeichnete das Steele-Dossier wiederholt als „Fake“. Auch die Zeitung „New York Times“ kam zu dem Schluss, dass es für viele von Steeles Behauptungen kein unterstützendes Beweismaterial gebe.

Trump fordert eine Verhandlung zu seinen Vorwürfen vor einem Geschworenengericht. Zudem verlangt er Schadenersatz in Höhe von mindestens 72 Millionen Dollar (65,5 Mio. Euro).