Pilnacek-Beschwerde auch vor VwGH gescheitert

Justizsektionschef Christian Pilnacek ist abermals mit einer Beschwerde gegen seine Suspendierung erfolglos geblieben: Er scheiterte mit einer Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH), bestätigte dessen Sprecher einen Bericht der „Presse“.

Die Suspendierung war vom Justizressort im Zusammenhang mit Ermittlungen bezüglich einer möglicherweise verratenen Hausdurchsuchung ausgesprochen worden, im Zuge derer Pilnacek auch sein Handy abgenommen wurde.

Anfang Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht Pilnaceks Einspruch gegen seine vorläufige Suspendierung als unbegründet abgewiesen. Pilnacek wandte sich daraufhin an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), vor dem er geltend machte, dass die der Suspendierung zugrunde liegenden Beweise, nämlich die auf seinem Mobiltelefon gespeicherten Daten, aufgrund verfassungswidriger Bestimmungen insbesondere der Strafprozessordnung erhoben worden seien. Der VfGH hatte gegen diese Bestimmungen keine Bedenken.

Gerichtshof: Keine relevanten Rechtsfragen

Auch vor dem VwGH scheiterte Pilnacek nun mit einer außerordentlichen Revision. So sei die Revision bezüglich der eigentlichen Suspendierung unzulässig gewesen, sodass das Höchstgericht erst gar nicht inhaltlich darauf einging.

Der Gerichtshof habe nämlich keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung erkennen können, die von ihm zu klären gewesen wären, zitierte die „Presse“ aus der Entscheidung. Die Suspendierung sei damit unangreifbar.

Recht bekam Pilnacek vor dem VwGH lediglich bezüglich seiner vorläufigen Suspendierung. Die Begründung: Bei deren Prüfung hätte sich das Verwaltungsgericht wegen der zeitlichen Abfolge ausschließlich auf den Verdachtsmoment der Hausdurchsuchung stützen dürfen, was es nicht getan habe.

Das Gericht muss sich jetzt nochmals mit dem Monat zwischen den Entscheidungen des Justizministeriums und der Bundesdisziplinarbehörde befassen.