EU und USA einigen sich auf Datenschutzabkommen

Die EU und die USA haben sich im Grundsatz auf einen Nachfolger des vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippten „Privacy Shield“ für den Transfer personenbezogener Daten geeinigt. Das gaben EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden gestern bekannt. „Das wird einen vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Datenverkehr zwischen der EU und den USA ermöglichen und den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten gewährleisten“, so von der Leyen.

Der EuGH hatte „Privacy Shield“ für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik im Juli 2020 mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern.

Schrems sieht keinen Rückhalt bei Experten

Für Unternehmen entstand dadurch große Rechtsunsicherheit beim Datentransfer zwischen den USA und der EU. Die Vorgängerregelung „Safe Harbor“ war ebenfalls vom EuGH gekippt worden. Geklagt hatte in beiden Fällen der österreichische Jurist Max Schrems. Dieser kritisiert auch die neue Einigung, über die vorerst keine Details bekanntwurden.

Laut Schrems gibt es für den neuen Deal keinen Rückhalt der Experten in Brüssel, „da sich die USA nicht bewegt haben. Besonders empörend ist, dass die USA angeblich den Krieg gegen die Ukraine genutzt haben, um die EU in dieser Wirtschaftsfrage unter Druck zu setzen“, so die Datenschutzorganisation Noyb von Schrems per Aussendung. Falls das neue Abkommen nicht in Einklang mit EU-Recht sei, werde Noyb oder eine andere Gruppe wohl auch dieses anfechten.